22.09.2025
Einführung der Kalibriermarke ermöglicht eindeutige Kennzeichnung akkreditierter Leistungen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt nach intensiver Vorbereitung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt die neue DAkkS-Kalibriermarke ein.
Akkreditierte Kalibrierlaboratorien können ab sofort das geschützte Qualitätslabel beantragen und zur Kennzeichnung ihrer Kalibrierleistungen verwenden.
Zweck und Anwendungsbereich der DAkkS-Kalibriermarke
Die DAkkS-Kalibriermarke dient der klaren und eindeutigen Kennzeichnung von Kalibrierungen, die im Rahmen einer DAkkS-Akkreditierung durchgeführt wurden. Dabei bezieht sich die DAkkS-Kalibriermarke ausschließlich auf die erbrachte Kalibrierleistung und nicht auf Aussagen zum kalibrierten Messgerät selbst.
Die Marke kann sowohl direkt auf den kalibrierten Geräten platziert als auch in Ergebnisberichte (Kalibrierscheine) eingebunden werden, sofern diese innerhalb des Geltungsbereichs der Akkreditierung liegen.
Ziel ist es, mit der DAkkS-Kalibriermarke die Transparenz innerhalb der Kalibrierbranche zu erhöhen, missbräuchliche oder irreführende Verwendungen von Kalibriermarken zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit fachlich kompetent erbrachter Kalibrierleistungen zu verbessern.
Vorteile für Kalibrierlaboratorien
Mit der Einführung der DAkkS-Kalibriermarke erhalten akkreditierte Kalibrierlaboratorien die Möglichkeit, ihre Kalibrierleistungen künftig eindeutig und sichtbar als akkreditierte Dienstleistungen zu kennzeichnen - sowohl direkt am Messgerät als auch auf den zugehörigen Kalibrierscheinen. Dies stärkt nicht nur die Sichtbarkeit hochwertiger metrologischer Dienstleistungen, sondern erlaubt es den Laboratorien auch, ihre akkreditierte Kompetenz gezielt zu kommunizieren und sich am Markt differenziert zu positionieren.
Der eingetragene Markenschutz stellt sicher, dass nur tatsächlich akkreditierte Leistungen mit der Marke gekennzeichnet werden dürfen. Damit bietet die Marke ein hohes Maß an Eindeutigkeit und trägt dazu bei, die missbräuchliche oder irreführende Nutzung nicht akkreditierter Kennzeichnungen zu verhindern. Auf diese Weise wird der Schutz akkreditierter Kalibrierdienstleistungen insgesamt gestärkt.
Der Beantragungsprozess - papierlos, kostensparend und effizient
Die Beantragung der DAkkS-Kalibriermarke ist kostenfrei, freiwillig und unkompliziert. Akkreditierte Kalibrierlaboratorien können die Nutzung der Marke ab sofort formlos per E-Mail anfragen. Die Übertragung der Kalibriermarke an die Kalibrierlaboratorien erfolgt im Anschluss papierlos und kostensparend in digitaler Form per E-Mail mittels Übersendung der Bilddateien und der Informationen zur Nutzung. Die erhaltenen Bilddateien können vom Kalibrierlabor nach Erhalt selbst angepasst und auf Etiketten gedruckt werden.
Verwendung der Gewährleistungsmarke als Einheit
Die DAkkS-Kalibriermarke als eingetragene Marke steht sowohl farbig als auch in schwarz/weiß in mehreren Varianten zur Verfügung und ermöglicht so eine hohe Flexibilität in Form und Größe.
Sie darf ausschließlich in Verbindung mit den Daten der zugehörigen Kalibrierung verwendet werden. Nur diese Einheit ergibt die vollständige Kalibriermarke bzw. Aufkleber für das Messgerät. Innerhalb dieses Etiketts müssen mindestens die individuellen Registrierungsdaten (Kalibrierzeichen) der jeweiligen Kalibrierung direkt neben oder unter der Marke angegeben sein. Ein QR-Code sowie das Datum der nächsten Kalibrierung sind optionale Bestandteile des Etiketts. Die geschützte Marke darf somit nicht isoliert oder außerhalb des vorgesehenen Etikettenrahmens verwendet werden. Weitere Informationen zur Beantragung und Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke finden Sie auf der Website der DAkkS.
» Weiterführende Informationen
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
