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16.12.2025

16.07.2025

Neue EU-Methode zur Bewertung von kohlenstoffarmem Wasserstoff und kohlenstoffarmen Brennstoffen


Die Europäische Kommission bekräftigt heute ihr Engagement, die Entwicklung eines Wasserstoffmarkts zu fördern, indem sie - wie in der Richtlinie über den Wasserstoff- und Gasmarkt vorgesehen - eine umfassende Methode zur Bewertung der Treibhausgasemissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff und kohlenstoffarmen Brennstoffen einführt. Diese Methode ergänzt die bereits bestehenden Methoden für erneuerbaren Wasserstoff und erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und vervollständigt somit den EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff.

Dies ist ein entscheidender Schritt, mit dem ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, Investitionssicherheit geboten und der Ausbau der Erzeugung von sauberem Wasserstoff in ganz Europa beschleunigt wird. Wie bereits im Deal für eine saubere Industrie betont wurde, sind Rechtssicherheit und Kohärenz von entscheidender Bedeutung, um Investitionen zu fördern und es den Erzeugern zu ermöglichen, ihre Produktion auszubauen, was letztlich auch das Wachstum des Sektors beschleunigt.

Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird zur Dekarbonisierung von Sektoren beitragen, in denen die Elektrifizierung derzeit keine praktikable Option darstellt, etwa in der Luftfahrt, der Schifffahrt oder in bestimmten Industrieprozessen. Diese Initiative wird zur Verwirklichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass der europäische Wasserstoffsektor und die europäische Industrie ihre führende Rolle und ihre Wettbewerbsfähigkeit behalten.

Damit Wasserstoff und verwandte Brennstoffe als kohlenstoffarm gelten, müssen sie hinsichtlich der Einsparungen von Treibhausgasemissionen einen Schwellenwert von 70 % im Vergleich zu fossilen Brennstoffen ohne CO2-Abscheidung und -Speicherung erreichen. Kohlenstoffarmer Wasserstoff kann somit auf unterschiedliche Weise erzeugt werden, beispielsweise unter Einsatz von Erdgas mit nachfolgender CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) - einer Technologie, die Emissionen bei der Wasserstofferzeugung verhindert - sowie aus CO2-armen Stromquellen.

Die Methode berücksichtigt die Unterschiede im Energiemix der einzelnen Mitgliedstaaten und bietet einen flexiblen und pragmatischen Rahmen. Im delegierten Rechtsakt wird nicht festgelegt, welcher Anteil erneuerbarer Energie bei aus Strom erzeugtem Wasserstoff angerechnet werden kann; dies ist in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geregelt und beruht auf einer Berechnung des jährlichen Durchschnitts. Die Kommission ist bereit, dieses Thema im Zuge der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie aufzugreifen. Gleichzeitig verstärkt die Kommission ihre Bemühungen um eine pragmatische Umsetzung der Methanverordnung mit einem besonderen Fokus auf einfache, praktische Lösungen zur Bekämpfung von Methanemissionen.

Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission die Auswirkungen der Einführung alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen sowie die Notwendigkeit prüfen, faire Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf die Beschaffung von vollständig erneuerbarem Strom aufrechtzuerhalten. Sie wird 2026 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Methode für die Nutzung von Strombezugsverträgen für die Kernenergie veröffentlichen, um mehr Klarheit für die Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus direkten Kernenergiequellen zu schaffen.

Die nächsten Schritte

Der heute angenommene Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um ihn zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um zwei weitere Monate verlängert werden. Das Parlament und der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

Hintergrund

Mit der Richtlinie über den Wasserstoff- und Gasmarkt wird ein umfassender Rahmen für die Zertifizierung von kohlenstoffarmen Brennstoffen geschaffen, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Brennstoffe ergänzt. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss die Kommission bis spätestens 5. August 2025 eine Methode zur Bewertung der durch kohlenstoffarme Brennstoffe erzielten Einsparungen an Treibhausgasemissionen festlegen.

Die heutige Annahme des Rechtsakts erfolgte nach eingehender Konsultation der wichtigsten Interessenträger und der Mitgliedstaaten. Der erste Entwurf des Delegierten Rechtsakts wurde vom 27. September bis zum 25. Oktober 2024 zur Einholung von Rückmeldungen veröffentlicht. Anschließend wurde der Delegierte Rechtsakt am 7. November 2024 und am 19. Mai 2025 in der Sachverständigengruppe für erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe von den Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert.

Anfang dieses Monats hat die Kommission zudem im Rahmen der neuen EU-Plattform für Energie und Rohstoffe den Wasserstoffmechanismus gestartet - ein strategischer Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und zur Förderung der Versorgungssicherheit sowie der Diversifizierung und Dekarbonisierung des Unionsmarkts.

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Quelle: EU Kommission