12.11.2024
Pilotprojekt zu Chemikalien in Kosmetika veröffentlicht
Die nationalen Vollzugsbehörden aus 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben im Rahmen eines Projekts des ECHA Forums zwischen November 2023 und April 2024 fast 4500 kosmetische Mittel auf gefährliche Chemikalien überprüft.
Dabei wurde hauptsächlich auf die Liste der Inhaltsstoffe geschaut und das Vorhandensein von Perfluoroctansäure (PFOA), langkettigen Perfluorcarbonsäuren (PFCA) und verwandten Stoffen, sowie zyklischen Siloxanen D4 und D5 untersucht. Die Behörden stellten fest, dass 285 der kontrollierten Kosmetika gefährliche Chemikalien enthielten, deren Verwendung in diesen Produkten verboten ist. Die gefundenen Stoffe waren:
Perfluorononyl-Dimethicon, Perfluorooctylethyl-Triethoxysilan, Perfluornonylethyl-Carboxydecyl-PEG-10-Dimethicon und, Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5 und D6), Cyclotetrasiloxan (D4). Die o.g. Stoffe gelten als persistente organische Schadstoffe (POPs) oder (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT/vPvB), die sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Ihre Verwendung ist gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über POPs verboten oder gemäß der REACH-Verordnung eingeschränkt.
Perfluorononyl-Dimethicon wurde vor allem in Eyelinern und Liplinern in Form von Stiften oder Kreiden gefunden. D4 und D5 wurden in Haarspülungen und Haarmasken gefunden. Perfluorononyl-Dimethicon wird beispielsweise zu PFOA und langkettigen Perfluorcarbonsäuren abgebaut. PFOA und Siloxane, D4 und D5, werden in der Umwelt nur langsam abgebaut und reichern sich im Menschen und anderen Lebewesen an. PFOA ist nicht nur in der Umwelt persistent, sondern auch reproduktionstoxisch und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. D4 steht ebenfalls im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
Die Kontrollen wurden hauptsächlich durch die Überprüfung der Zutatenliste durchgeführt - Maßnahmen, die auch von Verbrauchern leicht angewendet werden können. Die Vollzugsbehörden haben Maßnahmen ergriffen, um die nicht konformen Produkte vom Markt zu nehmen. In den meisten Fällen wurden dazu im ersten Schritt schriftliche Hinweise an die Lieferanten übermittelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts liefen die Untersuchungen in noch etwa der Hälfte der Fälle.
» Detaillierter Bericht des Forums of Information on Enforcement
Quelle: REACH-CLP Helpdesk