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03.11.2024

18.10.2024

Acrylamid in Kartoffelchips: Maßvolles Knabbern bedenkenlos möglich

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GL-Untersuchungen auf den potentiell krebserregenden Stoff Acrylamid in Kartoffelchips ergaben bei 97 Prozent der industriell gefertigten Produkte keine Überschreitung des EU-Richtwertes. Bei handwerklich hergestellten Kartoffelchips ist hingegen auf den Bräunungsgrad zu achten. Das LGL bietet FAQs zu Acrylamid in Lebensmitteln.

Kartoffelchips sind ein beliebtes Knabberprodukt. Hierfür werden Kartoffelerzeugnisse bei hohen Temperaturen erhitzt. Bei solch starker Erhitzung von kohlenhydratreichen Lebensmitteln kann jedoch auf natürliche Weise der potenziell krebserregende Stoff Acrylamid entstehen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 2023 in einem Schwerpunktprogramm stichprobenartig 67 Proben Kartoffelchips und vergleichbare Kartoffelsnacks auf Acrylamid. Zwar war keine Probe gänzlich frei von Acrylamid, aber erfreulicherweise hielten rund 97 Prozent der untersuchten Proben aus industrieller Herstellung den EU-Richtwert von 750 µg/kg ein, überwiegend unterschritten sie diesen sogar deutlich. Lediglich zwei Produkte unter den industriell hergestellten Chips mussten wegen ihres Acrylamidgehaltes bemängelt werden.

Das LGL untersuchte Stichproben aller Produktgruppen wie klassische und geriffelte Kartoffelchips, Kartoffelsticks, aus ungeschälten Kartoffeln hergestellte Kesselchips sowie Produkte aus Kartoffelteig oder -mehl wie Stapelchips, Ofenchips und gepuffte Erzeugnisse. Dabei wurden sowohl Marken- als auch Discounter- und Bioprodukte verschiedener Hersteller unter die Lupe genommen. Bei aus rohen Kartoffeln hergestellten Chips und Sticks war zwischen einzelnen Produktgruppen hinsichtlich der Acrylamidgehalte kein wesentlicher Unterschied erkennbar. Im Vergleich zu diesen wiesen Knabberprodukte aus Kartoffelteig oder -mehl jedoch insgesamt noch niedrigere Acrylamidwerte auf.

Zusätzlich zu Produkten aus dem Handel untersuchte das LGL auch fünf Stichproben handwerklich hergestellter Kartoffelchips, wie sie zum Beispiel an Verkaufsständen auf Volksfesten oder Weihnachtsmärkten angeboten werden. Hierbei überschritten vier der fünf Proben den Richtwert zum Teil sehr deutlich. Zugleich fielen mehrere dieser handwerklich hergestellten Kartoffelchips schon optisch durch eine teilweise dunkle Bräunung auf. Eine akute Gesundheitsgefahr durch den Verzehr bestand jedoch selbst in diesen Fällen nicht.

Maßnahmen bei Richtwert-Überschreitungen

Durch geeignete Maßnahmen lässt sich die natürliche Bildung von Acrylamid bei der Produktion von Kartoffelchips zwar auf ein Minimum reduzieren, ganz vermeiden lässt sie sich aber nicht. Werden am LGL Überschreitungen der Acrylamid-Richtwerte festgestellt, wird die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachung informiert. Dabei gibt das LGL dieser eine Checkliste an die Hand, um kritische Verfahrensschritte zu erkennen und den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist dann die Pflicht der Hersteller, geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Acrylamidgehalte ihrer Produkte zu ergreifen. Nach angemessener Wartezeit wird in der Regel eine Nachuntersuchung durchgeführt.

Das LGL empfiehlt den Verzehr von Kartoffelchips und ähnlichen Kartoffelsnacks in einem vernünftigen Maß zu halten und sich ausgewogen zu ernähren. Reduziert werden sollte die Acrylamidaufnahme durch Lebensmittel grundsätzlich so weit wie möglich. Tipps hierzu, so zum Beispiel zur eigenen Zubereitung von Kartoffelprodukten zu Hause, stellt das LGL auf seiner Webseite zur Verfügung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit