Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
19.09.2024

02.09.2024

Neue EU-Regelungen zu Mykotoxinen in Getreideprodukten

Teilen:


Die Europäische Union hat im Jahr 2024 zwei wichtige Änderungsverordnungen zur Begrenzung von Mykotoxinen in Getreideprodukten erlassen. Mit der Verordnung (EU) 2024/1022 für Deoxynivalenol (DON) und der Verordnung (EU) 2024/1038 für T-2 und HT-2 Toxin, die integraler Bestandteil der Europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 werden, legt die EU abermalig verbindliche Höchstgehalte für Mykotoxine fest.

Einführung von verbindlichen Höchstgehalten für T-2 und HT-2 Toxine

Bisher gab es gemäß der Empfehlung der Kommission 2013/165/EU vom 27. März 2013 nur Richtwerte ("indicative levels") für die Mykotoxine T-2 und HT-2 in Getreideprodukten. Mit der am 10. April 2024 veröffentlichten neuen Verordnung (EU) 2024/1038, wurden nun verbindliche Höchstgehalte eingeführt. Diese Regelungen betreffen verschiedene Verarbeitungsstufen von Getreide, von unverarbeitetem Getreide bis hin zu Endprodukten wie Backwaren und Frühstückscerealien.

Die Verordnung legt spezifische Höchstgehalte für unterschiedliche Getreidearten fest. So beträgt zum Beispiel der zulässige Höchstgehalt für unverarbeiteten Hafer 1250 µg/kg, während für Haferprodukte wie Haferflocken ein Wert von 100 µg/kg gilt. Für unverarbeitetes Getreide liegt der Höchstgehalt bei 50 µg/kg. Besondere Regelungen gibt es auch für Braugerste, Mais und Hartweizen, mit jeweils höheren Grenzwerten.

Verschärfte Bestimmungen für Babynahrung

Neben den allgemeinen Lebensmitteln wurden auch spezielle Höchstgehalte für Babynahrung wie Beikost, Getreidebeikost und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, festgelegt. Damit gibt es für Babynahrung besonders strenge Grenzwerte von 10 µg/kg.

Neue Regelungen für Deoxynivalenol (DON) in Lebensmitteln

Bereits im November 2023 wurde mit einem Rundschreiben angekündigt, dass die Höchstgehalte für Deoxynivalenol (DON) in Lebensmitteln ebenfalls überarbeitet wurden. Die neue Verordnung (EU) 2024/1022, veröffentlicht am 8. April 2024, senkt die Grenzwerte für DON in verschiedenen Getreideprodukten. Diese Regelung gilt für alle Verarbeitungsstufen und verlangt von Herstellern, dass sie die entsprechenden Höchstgehalte in ihren Endprodukten einhalten.

Verpflichtung zur Datenerhebung und Berichterstattung

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten, regelmäßig Daten über T-2 und HT-2 Toxin in Haferprodukten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu übermitteln. Bis 2028 müssen zudem Maßnahmen zur Reduzierung dieser Toxine dokumentiert und berichtet werden. Diese neuen Regelungen sind seit dem 1. Juli 2024 verbindlich. Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, dürfen jedoch noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum im Verkehr bleiben.

» Verordnung (EU) 2024/1022 für DON

» Verordnung (EU) 2024/1038 für T-2

Quelle: WESSLING GmbH