Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
02.07.2024

09.02.2004

DIMDI gibt weitere Komponenten im Medizinprodukte- Informationssystem frei

Teilen:


Das DIMDI hat sein datenbankgestütztes Informationssystem für Medizinprodukte um neue Komponenten erweitert. Seit dem 1. Januar 2004 werden Meldungen von Informationen über Bescheinigungen nach § 18 Medizinproduktegesetz (MPG) mit einem internetbasierten Erfassungssystem aufgenommen und bearbeitet.

Das DIMDI hat hierzu ein weiteres Erfassungssystem entwickelt, das die direkte Eingabe der Daten und den Datentransfer über eine XML-Schnittstelle durch die Benannten Stellen über das Internet ermöglicht. Die Daten werden ausschließlich von den Benannten Stellen geliefert.

Umfangreiche Prüfroutinen unterstützen die korrekte Eingabe der Meldungen und garantieren damit ein hohes Maß an Datenqualität in der Datenbank "Medizinprodukte - Bescheinigungen". Diese Datenbank steht den zuständigen Behörden komplett und den Benannten Stellen in für sie relevanten Bereichen zur Verfügung. Der Öffentlichkeit ist sie nicht zugänglich.

In Verbindung mit dem neuen Erfassungssystem wurde vom DIMDI außerdem ein E-Mail-System eingerichtet, über das die zuständigen Behörden sofort informiert werden, wenn eine Benannte Stelle eine Bescheinigung eingeschränkt, ausgesetzt, zurückgezogen oder verweigert hat. Das System ersetzt die bisher praktizierte Benachrichtigung per Fax.

Das neuartige Anzeigeverfahren ermöglicht den zuständigen Behörden einen zeitnahen Überblick über die auf dem Markt befindlichen Medizinprodukte und optimiert somit den Verbraucherschutz.

Das Online-Erfassungssystem, die Datenbank und das E-Mail-System sind Teile eines umfangreichen Informationssystems, das im Rahmen der Umsetzung der vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) erlassenen "Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information" derzeit beim DIMDI aufgebaut wird.

Quelle: DIMDI