15.05.2025
Sammelbetriebsanweisungen - Gefahrstoffe einfacher managen
Bettina Huck , QUMsult GmbH & Co. KG
Betriebsanweisungen sind verbindliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers, die an die Mitarbeiter gerichtet sind. Ziel ist, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten sowie die Umwelt zu schützen.
Sowohl für den Umgang mit gefährlichen chemischen als auch mit biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie für bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe müssen den Beschäftigten Betriebsanweisungen in schriftlicher Form zugänglich gemacht werden.
Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe listet die Gefahrstoffverordnung detailliert auf, die äußere Form ist dagegen nicht festgelegt. Betriebsanweisungen sind die Grundlage für Unterweisungen, bei Änderungen müssen sie aktualisiert werden, z.B. wenn ein neuer Gefahrstoff eingesetzt wird oder sich die Rezeptur eines Gemischs geändert hat.
Gefahrstoffe mit ähnlicher Gefährdung und gleichartigen Schutzmaßnahmen können in einer Sammelbetriebsanweisung zusammengefasst werden. Arbeitgeber suchen nach Werkzeugen, um Betriebsanweisungen zu erstellen und zu aktualisieren, abgestimmt auf ihre betrieblichen Bedürfnisse.
Grundlagen
Inhalt
Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung muss eine Betriebsanweisung mindestens Folgendes enthalten:
- Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, z. B. Bezeichnung der Gefahrstoffe, Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit
- Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchführen muss, u.a. Hygienevorschriften, Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind, Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung
- Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Unfallverhütung von den Beschäftigten, z. B. von Rettungsmannschaften, durchgeführt werden müssen
Form und Sprache
Betriebsanweisungen sollten im Betrieb möglichst einheitlich gestaltet sein und so erstellt werden, dass sie alle relevanten Informationen auf einer DIN A4-Seite zusammenfassen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 schlägt folgende Abschnittsüberschriften vor, die eine übersichtliche Darstellung ermöglichen sollen:
- Beispiel für eine Sammelbetriebsanweisung
- Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrenfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Unterweisung
Anhand der Betriebsanweisungen werden die Unterweisungen durchgeführt, sie müssen mündlich erfolgen. Volljährige Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, Jugendliche mindestens halbjährlich, unterwiesen werden.
Aktualisierung
Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Änderung aktualisiert werden, z. B. wenn das Verfahren geändert oder ein neuer Stoff eingesetzt wird oder wenn sich die Rezeptur des verwendeten Gefahrstoffes geändert hat.
Umsetzung in der Praxis
Fehlende Information über die von den Stoffen ausgehenden Gefahren kann zu einem sorglosen und damit unvorsichtigen Umgang mit Gefahrstoffen führen. Unfälle und Verletzungen können die Folge sein. Der Arbeitgeber muss deshalb sicherstellen, dass aktuelle Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen - oder in räumlicher Nähe - vorhanden sind, z. B. als Aushang oder im Intranet des Unternehmens. Er muss auch organisieren, dass Betriebsanweisungen regelmäßig überprüft bzw. aktualisiert werden.
Vorteile von Sammelbetriebsanweisungen
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten, kann eine gleichlautende Betriebsanweisung, die sog. Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisung erstellt werden. Kriterien fürs Gruppieren sind z. B. H- und EUH-Sätze, Gefahrenpiktogramme, Gefährdungen bzw. Schutzmaßnahmen.
Vorteile gegenüber der Einzelbetriebsanweisung sind vor allem:
- Die Anzahl der relevanten Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bzw. im Unternehmen wird auf das erforderliche Maß beschränkt und ermöglicht einen schnelleren Überblick, welches Dokument der Anwender nutzen muss. Dies ist besonders für Unternehmen praktikabel, bei denen mit vielen Gefahrstoffen umgegangen wird.
- Beschäftigte können wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für eine Gruppe ähnlicher Gefahrstoffe in einer Sammelbetriebsanweisung nachlesen und leichter umsetzen.
- Die Unterweisung wird einfacher.
- Verantwortliche sparen Zeit beim Erstellen und Aktualisieren.
Unter anderem bieten Berufsgenossenschaften Muster-Betriebsanweisungen an, diese müssen allerdings an die betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst und ergänzt werden. Da Vorlagen im Allgemeinen nur als nicht veränderbare PDF-Dateien zur Verfügung stehen, suchen Verantwortliche nach Formaten, die sie selbst gestalten können. Besser als selbst erstellte Word-Vorlagen ist eine Softwarelösung, bei der relevante Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt automatisch eingelesen und sowohl Einzel- als auch Sammelbetriebsanweisungen auf Knopfdruck erstellt und aktualisiert werden, unter anderem bietet QUMsult eine HSEQ Software an, die diese Anforderungen erfüllt.
Fazit
Betriebsanweisungen müssen erstellt und aktualisiert werden. Besonders wenn viele Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt werden, erleichtern Sammelbetriebsanweisungen die Arbeit. Geeignete Software unterstützt Verantwortliche im Arbeitsschutz und gewährleistet sicheres und rechtskonformes Arbeiten.