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02.07.2024

07.12.2006

Bundespatentgericht verbietet Stammzellpatent

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Das Bundespatentgericht hat einer von Greenpeace angestrengten Nichtigkeitsklage gegen ein Stammzellpatent des Bonner Wissenschaftlers Professor Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn in Teilen stattgegeben und einzelne Ansprüche abgeändert. Das Patent bezieht sich auf ein Zellkulturverfahren zur Gewinnung von Nervenzellen aus embryonalen Stammzelllinien. Die Technologie könnte für insbesondere für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen bedeutsam sein. Obwohl das Patent von existierenden, auch in Deutschland legal einsetzbaren Stammzelllinien ausgeht, hatte Greenpeace Klage wegen ,Sittenwidrigkeit' erhoben.
"Für mich ist die Haltung des Bundespatentgerichts enttäuschend und nicht nachvollziehbar", so Brüstle, gegen den Greenpeace persönlich Klage erhoben hatte. Die Entscheidung des Gerichts ignoriert laut Brüstle das Stammzellgesetz und die damit verbundenen ethischen Abwägungen des Gesetzgebers, wonach die Entwicklung von Therapieverfahren auf Grundlage humaner embryonaler Stammzellen explizit ermöglicht wurde.

Der Prorektor für Forschung der Universität Bonn, Professor Dr. Max P. Baur, nannte die Entscheidung des Gerichts "irritierend": "Die Universitäten sind heute mehr denn je gehalten, Erfindungen, die aus ihren Forschungsergebnissen hervorgehen, zu schützen und zu verwerten." Professor Brüstle ergänzt: "Auf der einen Seite erhalten wir Wissenschaftler vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und anderen Forschungsförderquellen finanzielle Unterstützung für die Patentierung; auf der anderen Seite wird das so generierte geistige Eigentum am Ende zerstört." Das könne dazu führen, dass von deutschen Wissenschaftlern gemachte Erfindungen von ausländischen Unternehmen aufgegriffen und hierzulande ohne Entschädigung des Erfinders verwertet werden können - ein Schlag ins Gesicht derjenigen deutschen Wissenschaftler, die versuchen, ihre Forschungsergebnisse auf dem Stammzellsektor in Anwendungen zu überführen.

Der Stammzellforscher weiter: "Eine solche Haltung wird ohne Zweifel auch Auswirkungen auf die Attraktivität des Biotechnologiestandorts Deutschland haben." Brüstle und sein Anwalt Dr. Martin Grund kündigten Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof an. "Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es in Deutschland eine Instanz gibt, die dieser Herausforderung gewachsen ist", so Brüstle.

Quelle: idw / Universität Bonn