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Analytik NEWS
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09.12.2024

29.01.2015

Die neue TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Dr. Dirk Pallapies, Dr. Tobias Weiß, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA)


Die TRGS 910 bezieht sich auf Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und enthält neben Festlegungen und Begründungen für stoffübergreifende Risikogrenzen auch ein stoffübergreifendes gestuftes Maßnahmenkonzept zur Risikominderung in Abhängigkeit von der Höhe des Risikos. Darüber hinaus enthält sie einen Leitfaden, der beschreibt, nach welcher Methodik stoffspezifische Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikokonzentrationen ermittelt werden.

Akzeptanz- und Toleranzrisiko

Folgende stoffübergreifende Risikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wurden festgelegt:

Ein Akzeptanzrisiko übergangsweise von 4:10.000 (spätestens ab 2018 von 4:100.000), unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko von 4:1.000, oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.

Die Risiken beziehen sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition.

Exposition-Risiko-Beziehung (ERB)

Die ERB eines krebserzeugenden Stoffes beschreibt den Zusammenhang zwischen der Stoffkonzentration bei inhalativer Aufnahme und der statistischen Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung. Die aus experimentellen oder epidemiologischen Studien abgeleitete ERB bildet die Grundlage für die Extrapolation in den Bereich geringerer Risiken, der in der Praxis im Allgemeinen weder tierexperimentell überprüft noch epidemiologisch beobachtet werden kann. Das Risiko ist die statistische Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer berufsbedingten Krebserkrankung während des gesamten Lebens.


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