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28.09.2024

10.06.2020

Erste Berichte über kumulative Risiken von Pestiziden veröffentlicht

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Die EFSA hat die Ergebnisse ihrer beiden Pilotbewertungen zu den Risiken für den Menschen veröffentlicht, die von den Rückständen verschiedener Pestizide in Lebensmitteln ausgehen.

Die Bewertungen - von denen sich die eine mit chronischen Wirkungen auf das Schilddrüsensystem und die andere mit akuten Wirkungen auf das Nervensystem befasst - bilden den Abschluss einer mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der EFSA und dem niederländischen nationalen Institut für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt (RIVM).

Die Dokumente wurden nach einer zweimonatigen Konsultationsphase fertiggestellt, in der die EFSA wertvolle Rückmeldungen von zahlreichen Interessenträgern erhalten hat, darunter nationale Einrichtungen, Wissenschaftler und Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände. Außerdem fand eine Sitzung mit Interessenträgern in Brüssel statt, bei der die Methodik dargelegt und die Ergebnisse der Arbeit erläutert wurden.

Die Gesamtschlussfolgerung für beide Bewertungen ist, dass das Risiko einer ernährungsbedingten kumulativen Exposition für Verbraucher unter dem Schwellenwert liegt, der Regulierungsmaßnahmen für alle relevanten Bevölkerungsgruppen auslöst, wobei der Zuverlässigkeitsgrad schwankt (weitere Informationen über die Verwendung von Unsicherheitsanalysen bei den Bewertungen finden Sie in den "Häufig gestellte Fragen" (FAQ). Bewertungen der Wirkungen von Pestiziden auf andere Organe und Körperfunktionen folgen in den nächsten Jahren. Die EFSA ist derzeit dabei, einen umfassenden Umsetzungsplan mit der Europäischen Kommission auszuarbeiten.

Hintergrund

Die bei den Bewertungen berücksichtigten Stoffe wurden von den Pestizid-Experten der EFSA mit einer Methodik ermittelt, die speziell für die Einstufung von Pestiziden in "kumulative Bewertungsgruppen" (CAGs) entwickelt wurde. In der EU-Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebensmitteln (Rückstandshöchstgehalte, RHG) heißt es, dass bei Entscheidungen über RHG auch kumulative Effekte von Pestiziden berücksichtigt werden sollen, falls und wenn Methoden zur Bewertung solcher Effekte verfügbar werden. Darüber hinaus besagt die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, dass Pestizide keine schädlichen Wirkungen - einschließlich kumulativer Effekte - auf den Menschen haben dürfen.

» Häufig gestellte Fragen

» Originalpublikation 1

» Originalpublikation 2

Quelle: European Food Safety Authority (EFSA)