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30.06.2024

26.05.2014

Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen - Das Risikokonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe

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Der Fragen- und Antwortenkatalog der DGUV zum Risikokonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) wurde nach Erscheinen der Technischen Regel "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (TRGS 910) aktualisiert.

Die Grundlagen des deutschen Risikokonzepts sind ausführlich in der TRGS 910 dargestellt. Der "Leitfaden zur Quantifizierung stoffspezifischer Expositions-Risiko-Beziehungen und von Risikokonzentrationen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz" ist als Anhang 3 Bestandteil der TRGS 910. Er schafft die Voraussetzungen dafür, Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) für krebserzeugende Stoffe nach harmonisierten Regeln aus Literaturdaten abzuleiten und damit Bezugswerte bei definiertem Risiko zu begründen.

Das Risikokonzept definiert drei Risikobereiche - hohes, mittleres und geringes Risiko. Die Grenze zwischen hohem Risiko (roter Bereich) und mittlerem Risiko (gelber Bereich) wird als Toleranzrisiko bezeichnet. Das Toleranzrisiko entspricht einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:1.000, bei dem statistisch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass von 1.000 während des gesamten Arbeitslebens exponierten Personen vier an Krebs erkranken.

Die Grenze zwischen mittlerem Risiko und niedrigem Risiko bezeichnet man als Akzeptanzrisiko. Das Akzeptanzrisiko entspricht einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:10.000, d.h., es besteht statistisch die Wahrscheinlichkeit, dass von 10.000 während des gesamten Arbeitslebens exponierten Personen vier an Krebs erkranken. Bis spätestens 2018 soll das Akzeptanzrisiko auf 4:100.000 gesenkt werden, wobei für jeden Stoff geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Absenkung vorliegen.

Durch Ableitung von stoffspezifischen Exposition-Risiko-Beziehungen ist es möglich, bei entsprechender Datenlage für jeden Stoff Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aufzustellen. Diese Stoffe werden aufgenommen in die Anlage 1 der TRGS 910.

» TRGS 910 und Anhänge

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)