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30.06.2024

16.07.2008

Neues Gesetz über die Einheiten im Messwesen in Kraft getreten

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Kilogramm, Meter und Sekunde bekommen ein neues gesetzliches Dach. Das jetzt im Bundesgesetzblatt (Ausgabetag: 11. Juli 2008) veröffentlichte "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" fasst zusammen, was inhaltlich zusammen gehört: Alle gesetzlich relevanten Aspekte zu den Einheiten sowie die Zuständigkeiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sind in diesem Gesetz gebündelt. Bisher waren alle Einheitenfragen und die Rolle der PTB auf drei Gesetze verteilt: das Einheitengesetz, das Zeitgesetz sowie das Eichgesetz. Das neue Einheiten- und Zeitgesetz ist somit der erste Schritt einer Novellierung, zu der auch eine grundlegende Änderung des Eichgesetzes - im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie für Messgeräte - gehören wird.

Der Apfel auf der Supermarktwaage wird sein Gewicht nicht ändern. Die Halbleiterindustrie wird weiterhin mit dem selben Nanometer arbeiten können. Und auch der Wecker wird keinen Zeitsprung machen. Änderungen in den Messwerten sind also vom neuen Einheiten- und Zeitgesetz nicht zu erwarten, aber es wird - und das ist die eigentliche Leistung - die gesetzlichen Strukturen des Messwesens vernünftig zusammenfassen. Historische Zöpfe - wie die Ausgliederung der Zeitmessung in einem eigenen Gesetz - werden abgeschnitten. Oder die bisher unterschlagene Tatsache, dass die PTB die Einheiten nicht nur "macht" (darstellt), sondern sie selbstverständlich auch der Welt mitteilt (Weitergabe der Einheiten) hat jetzt Eingang in den Gesetzestext gefunden.

Insgesamt ist mit dem neuen Gesetz eine allgemeinere und umfassendere Formulierung gefunden und die Rolle der PTB klarer umrissen worden. So bildet das Gesetz jetzt auch die Wirklichkeit der PTB als nationales Metrologieninstitut ab: Forschung und Entwicklung sind nun ebenso wie der Wissens- und Technologietransfer explizit als Teil des fachlichen Auftrags der PTB genannt. Zugleich sind jetzt erstmals die Zuständigkeiten in einem Ministerium, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, gebündelt.

Quelle: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)