Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
28.09.2024

19.12.2006

Berlin regelt die Zulassung nach §18 BBodSchG

Teilen:


Das Land Berlin hat gerade die Ausführungsverordnung zu der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17. März 1998 und des § 8 des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24. Juni 2004 veröffentlicht. Damit hat sich Berlin mit seiner neuen "Bln BodSUV" vom 12. September 2006 bei den ersten sechs Bundesländern mit eingereiht, die schon Regelungen für den Vollzug auf der Basis des Bundesbodenschutzgesetzes festgelegt haben, als erstes Bundesland jedoch dabei den Weg der Beleihung externer Institutionen für die Zulassung sowohl der "Sachverständigen Personen nach § 18 BBodSchG" als auch der "Sachverständigen Stellen nach § 18 BBodSchG" gewählt und keine eigene Zulassungsstelle in der Berliner Senatsverwaltung dafür aufgebaut.

Dazu hatte das Land bereits Januar 2004, in der Entwurfsphase der jetzt veröffentlichten Verordnung, ein Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben, das zwei Berliner Organisationen gewonnen haben. Neben der Sachverständigenstelle der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die ab sofort den Teil der § 18 Sachverständigen bearbeitet hat die DAP GmbH dabei den Zuschlag des Landes Berlin bekommen und in der Folge bei der Ausarbeitung der Anforderungen fachlich mitarbeiten können.

Das Land Berlin hat für den 3. Teil ( §§ 19-24) der Bln BodSUV zur Zulassung der Untersuchungsstellen weitgehend die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Boden LABO übernommen und für die Untersuchungsstellen das Fachmodul Boden/Altlasten zur Grundlage gemacht, das bei der DAP bereits seit einigen Jahren in die Akkreditierung auf Antrag der akkreditierten Stellen mit seinen besonderen Anforderungen mitakkreditiert wird und somit gut in die Praxis eingeführt worden ist. Allerdings wurden die im Teil B des Moduls genannten, teilweise stark veralteten Normen und Richtlinien auf einen aktuelleren Stand gebracht. Außerdem können durch eine weitere Unterteilung der Teilbereiche des Moduls Anträge auch getrennt für Probenahmen und Untersuchung oder Laboruntersuchungen bearbeitet werden, was den in Altlastenbereich tätigen Ingenieurbüros mit eigenen Probenahmekapazitäten, die über kein Labor verfügen, eine eigene und selbstständige Zulassung für die Altlasten-Probenahmen gestattet.

Hier weicht das Land Berlin ganz bewusst und absichtlich von der Praxis anderer Bundesländer und vom bisherigen Modul Boden/Altlasten ab, da die seit vielen Jahren bewährte Struktur in Berlin zwischen Altlasten-Ingenieurbüros mit Probenahmen einerseits und Umweltlabors mit oder ohne Probenahmen andererseits in Berlin auch in der Zukunft für den Bodenschutzbereich nutzbar gemacht werden sollte. Mit der Veröffentlichung der Bln BodSUV im Oktober können jetzt Anträge bei der IHK Berlin für die Sachverständigen Personen, im DAP für die Untersuchungsstellen gestellt werden.

In der DAP sind die auch bisher schon für die fachliche Bearbeitung in diesem Bereich zuständigen Mitarbeiter Dieter Quantz (Umweltlabors) und Frank Küchler (Altlastenprobenahmen) für die Umsetzung verantwortlich. Anträge können ab sofort formlos an die DAP-Geschäftsstelle gestellt werden. Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig, für bereits für im Altlastenbereich akkreditierte Stellen gemäß § 20 (5) aber stark vereinfacht.

Hiermit verstärkt das Land Berlin die bereits seit 1993/1994 erfolgreich umsetzte Kooperation mit dem DAP, die für die Zulassung von Abwasserlabors ebenfalls über eine Beleihung an die DAP getroffen wurde, und ergänzt sie für den Bereich Boden/Altlasten mit einer ähnlichen Regelung. Auch für die Zulassung von Laboren für Abwasser- und Grundwasseruntersuchungen im Vollzug des Landes Berlin wurden die Vertragsgrundlagen zwischen Land und DAP gerade neu überarbeitet und inhaltlich auf ein den Anforderungen des Landes angepasstes und aktualisiertes Fachmodul Wasser umgestellt. Auch hier wird es in Kürze weitere Informationen auf der Website geben.

Die von den Länderarbeitsgemeinschaften veröffentlichten Fachmodule können auf der DAP-Webseite als TM 26 unter "Technische Merkblätter" heruntergeladen werden.

Quelle: Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH