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28.09.2024

22.08.2008

Anforderungen an Laboratorien hinsichtlich der Akkreditierung einer Wirkstoff-Multimethode in der Pestizidanalytik

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Das Wesentliche einer Pestizid-Multimethode besteht darin, dass in der Regel über 200 Einzelsubstanzen in einem Aufarbeitungsgang aus einer komplexen Matrix, wie zum Beispiel Gemüse und Obst, extrahiert und mit einem und/oder mehreren spezifischen Detektoren bestimmt werden müssen.

Qualitätssichernde Anforderungen an ein Pestizidlabor müssen sich somit neben Validierung und Verifizierung auch auf die ständige Pflege der Wirkstoffliste hinsichtlich Aktualität erstrecken.

In den verschiedenen amtlichen Methoden (siehe 2.) existieren im Anhang ein oder mehrere Listen mit Wirkstoffen, die mit der jeweiligen Methode bestimmbar sind. Um die entsprechende Methode im Anhang zur Urkunde nennen zu können, muss das Laboratorium für eine uneingeschränkte Nennung mindestens 75% dieser Wirkstoffe abdecken und nachweisen, dass diese auch in der Matrix mit entsprechender Empfindlichkeit bestimmbar sind (Verifizierung). Umfasst das Wirkstoffspektrum des Laboratoriums nicht die oben genannte Mindestanforderung wäre die entsprechende Methode einzuschränken.

Wirkstoff/Matrix-Kombinationen, für die derzeit keine externen Validierungsdaten vorliegen, müssen mit einem entsprechenden Mehraufwand vom Laboratorium selbst validiert werden. Außerdem ergeben sich aus der Wirkstoffliste des Laboratoriums auch die erforderlichen Analysengeräte.

Quelle: Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH