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30.06.2024

14.09.2006

Bundeskabinett reformiert Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft

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Wir wollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Daher hat die Bundesregierung das Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft reformiert", erklärte Bundesforschungsministerin Annette Schavan nach der Kabinettsitzung am Mittwoch. Zur Karriere von Wissenschaftlern gehört heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschergruppen profilieren. Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird dies vereinfacht. Es schafft die nötige Rechtsicherheit und gibt Hochschulen und Forschungsinstituten ein hohes Maß an Flexibilität. In dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert. Dazu zählt die Beschäftigung in Drittmittelprojekten. Bisher gab es nur Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Nach dem neuen Gesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich.

Damit wird eine entscheidende Weiche gestellt, da Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte zunehmend über Drittmittel finanzieren. Daher sind sie auch in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiter befristet zu beschäftigen. Es fehlte jedoch bisher ein ausdrücklicher Grund für eine Befristung, der die nötige Rechtssicherheit schafft. In das neue Gesetz werden auch die 12- bzw. 15-Jahresregelungen überführt.

Die neuen Befristungsregelungen werden zusätzlich um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Damit wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt. Die wissenschaftliche Qualifizierung darf nicht darunter leiden. Junge Wissenschaftler sollen ermutigt werden, bereits in der Qualifizierungsphase Familien zu gründen.

Die neuen Regelungen sollen im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)