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30.06.2024

11.09.2006

Verbrauchertipps für den Umgang mit sogenannten "Nano-Produkten"

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Vor wenigen Wochen hat NanoBioNet Deutschlands größte Handelsketten in einem Rundschreiben über die Möglichkeiten informiert, wie man die Qualität von so genannten "Nano-Produkten" bei Haushalts- und Pflegemitteln einschätzen kann. Die Aufschrift "Nano" befindet sich zunehmend auf Boden-, Fliesen oder Fensterreiniger sowie auf Versiegelungen von Glas, Holz oder Keramik. Die Zugabe von Nanopartikeln bewirkt bei Versiegelungen beispielsweise eine höhere Resistenz gegen Kratzer und Schmutz.

Oftmals jedoch, das ergeben Untersuchungen, haben diese Produkte gar nichts mit Nanotechnologie zu tun. Einige Hersteller nutzen den Begriff lediglich, um ihre Ware als modernes und innovatives Produkt leichter auf den Markt zu bringen. Die Hinweise des gemeinnützigen Vereins sollen die Händler sensibilisieren, die immer größer werdende Menge an Produkten, die angeblich auf Nanotechnologie basieren, zu bewerten.

"Nicht alle Produkte sind dabei ausreichend auf Gesundheitsschäden geprüft, was zur Folge hat, dass der Verdacht einer möglichen Schädigung auf die Nanotechnologie fällt", erklärt Martin Monzel, Geschäftsführer von NanoBioNet. "Potenzielle Gefährdungen können aber ebenso von den chemischen Grundstoffen ausgehen, wie etwa den Lösungsmitteln." Das Problem ist: Niemand kann unseriösen Herstellern etwas zur Last legen. Bisher gibt es für die Herstellung und Vermarktung von "Nano-Produkten" keine gesonderten Regelungen. Der Begriff "Nano" ist nicht geschützt und vom Gesetzgeber noch nicht reglementiert.

NanoBioNet empfiehlt, Anbieter von chemischen "Nano-Produkten" zu prüfen. "Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass zu jedem dieser Produkte ein Sicherheitsdatenblatt und ein Risikomanagementsystem nach EN 14971 mitgeliefert werden", erläutert Monzel.

Quelle: NanoBioNet