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02.07.2024

09.09.2004

Neues Gesetz regelt Grenzwert für Radon in Wohnräumen

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Nachdem in der neuen Strahlenschutzverordnung von 2001 Regelungen zur Begrenzung der Strahlenexposition durch Radon am Arbeitsplatz getroffen wurden, soll nun auch die Radonbelastung in Wohnräumen begrenzt werden.

Dazu erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Gesetzesentwurf, der die Radonproblematik in Gebäuden bundeseinheitliche regeln soll.

Der Grenzwerte ist derzeit noch nicht festgelegt. Das BMU hält einen Zielwert von 100 Bq/m3 für sinnvoll und auch technisch realisierbar.

Radon wird nach Rauchen und Dieselruß als dritthäufigste Ursache für Lungenkrebs angesehen. Das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas entsteht beim Zerfall aus Radium vor allem im Erdboden. Unter gewissen Bedingungen kann es aus dem Untergrund in Gebäude eindringen und so zu einer Innenraumbelastung führen. Radon und seine Zerfallsprodukte gelangen über die Atemluft in die Lunge und bestrahlen diese.

Quelle: Bundesumweltministerium (BMU)