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04.07.2024

01.07.2004

Privatisierung der Lebensmittelüberwachung? - Kein Gebot der Stunde!

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In einem Strategiepapier vom 6. Februar 2004 fordern der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) und der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s.) die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Lebensmittelüberwachung auf privatwirtschaftliche Dienstleistungslaboratorien und freiberufliche Sachverständige.

Diesen Ausführungen hält der Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V. (BLC) ein Statement entgegen, das sich Punkt für Punkt mit den Argumenten auseinandersetzt und sie widerlegt.

Die Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sind klar verteilt:

  • Die Unternehmen selbst, d.h. Erzeuger, Hersteller und Händler, sind grundsätzlich für die Rechtskonformität ihrer Produkte verantwortlich.
  • Zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gehören Eigenkontrollen, die entweder von firmeneigenen Sachverständigen und Labors oder von entsprechenden privaten Dienstleistern durchzuführen sind. Der BLC würde es durchaus begrüßen, wenn diese Eigenkontrollen zukünftig hier und da noch verstärkt würden.
  • Die Kontrolle der Kontrolle muss jedoch unbedingt in öffentlicher Hand bleiben.

Nur mit Hilfe öffentlicher Dienststellen und Bediensteten ist ein kontinuierlich handelndes Kontrollsystem effizient zu steuern und die absolute Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten. Der Bundesverband hält deshalb die geforderte Privatisierung der Lebensmittelüberwachung keinesfalls für ein Gebot der Stunde.

Quelle: Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst (BLC)