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30.06.2024

07.06.2004

Gesetz zur Neuordnung des deutschen Anerkennungs- und Akkreditierungswesens

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Das deutsche Akkreditierungswesen wird repräsentiert durch den Deutschen Akkreditierungs Rat (DAR). Der DAR wurde 1991 von Ministerien des Bundes, Ministerien der Länder sowie von Vertretern der deutschen Wirtschaft als eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Im DAR arbeiten auf freiwilliger Basis Akkreditierungs-/Anerkennnungs-stellen aus dem geregelten und dem nicht geregelten Bereich sowie andere das Akkreditierungs-/ Anerkennungswesen fördernde Institutionen und Ministerien zusammen.

Aufgabe des DAR ist u.a. die Koordinierung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Akkreditierung und Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen (z.B. Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen), mit dem Ziel einer effizienten Gestaltung der Akkreditierungs-/Anerkennungsverfahren auf einem gemeinsamen hohen Qualitätsniveau. Die im DAR vertretenen Akkreditierungsstellen können, mit Zustimmung des DAR, die DAR-Urkunden und das DAR-Logo zur Akkreditierung verwenden. Voraussetzung dafür ist die Anwendung der im DAR festgelegten Regeln.

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH