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30.06.2024

03.04.2002

Praxis-Tipps zur Umsetzung der neuen Lösemittelverordnung

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Seit 25. August 2001 ist die "Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel - 31. BImSchV" (Lösemittelverordnung) im Rahmen einer Artikelverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft. Bereits beim Erarbeiten hatte sich gezeigt, dass mit dem In-Kraft-Treten der Lösemittelverordnung das Bedürfnis nach Informationen bei allen Betroffenen, insbesondere bei Anlagenbetreibern, Vollzugsbehörden und auch Anlagenherstellern groß sein wird. Deshalb begann das Umweltbundesamt vor einem Jahr ein Forschungsprojekt, mit dem Ziel, die maßgeblichen Anforderungen der Verordnung, insbesondere Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne vorzustellen sowie an Beispielen die Anwendung dieser neuen Instrumente exemplarisch zu erläutern. Die Ergebnisse der Studie vermitteln einen Überblick über die rechtlichen und fachlichen Hintergründe, stellen den Aufbau und wichtige Anforderungen der Lösemittelverordnung dar. Zudem sind Lösemittelbilanzen sowie Reduzierungspläne für den Lösemitteleinsatz und Emissionsminderungen ausführlich erklärt.

Erläutert werden die einzelnen Lösemitteleinträge und die verschiedenen Wege des Lösemittelaustrages aus einer Anlage. Die Ermittlung und Erfassung der Stoffströme, die Berechnung der diffusen Emissionen und der Gesamtemissionen sowie des Lösemittelverbrauchs werden an Beispielen für besonders emissionsrelevante Anlagenarten beschrieben. Prüfschemata, Tabellen und Formulare bieten Hilfen für die Durchführung der Lösemittelbilanz; Fallbeispiele für die Anwendung von Reduzierungsplänen werden vorgestellt. Ergänzend gibt es Hinweise auf Veröffentlichungen zum Thema Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne sowie zu bereits existierenden oder in Arbeit befindlichen EDV- Anwendungen. Das Umweltbundesamt hat neben eigenen Untersuchungen auch die Aktivitäten von Fachbehörden einiger Bundesländer sowie Hinweise anderer Akteure wie zum Beispiel Maschinenhersteller, Farbenhersteller, Verbände und Fachinstituten berücksichtigt.

Quelle: Umweltbundesamt