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Analytik NEWS
15.03.2026

Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit


Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit müssen gemäß § 28 und § 30 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst unter anderem den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung.

Der Kurs wendet sich an künftige Projektleitungen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit, die im Rahmen gentechnischer Arbeiten zu bestellen sind. Die Fortbildungsveranstaltung ist im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes erhalten einen Preisnachlass von 50 Prozent.

Inhalt:

  • Das Gentechnik-Gesetz und verwandtes EU-Recht
  • Gefährdungspotenziale und Sicherheitsaspekte beim Umgang mit Organismen
  • Risikobewertung und Sicherheitseinstufung von Organismen
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen
  • Arbeitsschutz
  • Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen
  • Anforderungen für das Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)


» Programmdetails und Anmeldung


Veranstalter:
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
Termine:
19. - 20.03.2026 | Seminar (online)
29. - 30.06.2026 | Seminar (online)
15. - 16.09.2026 | Seminar (online)

Kontaktdaten:
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
KIT - Campus Nord - Gebäude 101
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
D-76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 721 608-24801
Web: www.fortbildung.kit.edu


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