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Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit müssen gemäß § 28 und § 30 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst unter anderem den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung (Grundkurs).
Mit der novellierten Gentechniksicherheitsverordnung müssen die beim Grundkurs vermittelten Kenntnisse nun mindestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aufgefrischt werden. Dieser Aktualisierungskurs ist im Sinne des § 28 Abs. 3 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung ist bundesweit gültig. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt.
Inhalte:
- Neuerungen im Bereich der Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen, Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen
- Gefährdungspotenziale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Aus der Praxis der Überwachung gentechnischer Arbeiten
» Programmdetails und Anmeldung
14.09.2026 | Seminar (online)
KIT - Campus Nord - Gebäude 101
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
D-76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: +49 721 608-24801
Mail: Anfrage versenden
Web: www.fortbildung.kit.edu
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