04.06.2020
Neues DAkkS-Regelkonzept: Erste Merkblätter und Regeln veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung der ersten Merkblätter und Regeln hat die Umsetzung des neuen Regelkonzeptes der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) begonnen. Die Akkreditierungsstelle wird fortan ihr Regelwerk schrittweise konsolidieren und in eine neue und transparentere Struktur überführen. Konformitätsbewertungsstellen und interessierte Kreise sollen auch von der deutlicheren Trennung zwischen Anforderung und Information profitieren.
Das neue Regelkonzept sieht im Wesentlichen zwei Dokumentenarten vor: Regeln (R) und Merkblätter (M). Ergänzt werden diese Dokumentenarten bei Bedarf durch Beschlüsse (B) und Amtliche Mitteilungen (AM). Neben diesen DAkkS-Dokumentenarten werden internationale verbindliche Regeldokumente übersetzt und auf der DAkkS-Website zur Verfügung gestellt. Die DAkkS wird die Überarbeitung ihrer rund 350 Regelwerksdokumente und die Überführung in das neue Konzept sukzessive vornehmen.
Hintergrund: Normen und Regeln
Um als Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert werden zu können, müssen die Anforderungen der entsprechenden international gültigen und europaweit harmonisierten Normen erfüllt werden. Diese Normen sind die wesentliche Messlatte für ein erfolgreiches Akkreditierungsverfahren. Ergänzend hierzu sind ggf. gesetzliche Festlegungen sowie regulative Vorgaben aus internationalen Regeln (EA, ILAC, IAF) oder durch die Eigner von Konformitätsbewertungsprogrammen anzuwenden.
Wesentlicher Zweck der DAkkS-Regeln ist es, bestehende normative Anforderungen zu konkretisieren, wenn die Normen einen zu großen Auslegungsspielraum umfassen, zu allgemein formuliert sind oder entsprechende Anwendungsdokumente in den Normen explizit gefordert werden. Während Regeln verbindliche Konkretisierungen normativer Anforderungen darstellen, sind Merkblätter dazu vorgesehen, Erläuterungen und Informationen zum Verständnis normativer Anforderungen oder zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens zu vermitteln.
Die Veröffentlichungen der DAkkS schränken weder die bestehenden Anforderungen ein noch schaffen sie neue Anforderungen, die nicht normativ, gesetzlich oder durch einen Programmeigner festgelegt wurden. Sofern vorhanden, stützt sich die DAkkS auf abgestimmte Anwendungsdokumente der europäischen und internationalen Organisationen EA, ILAC und IAF und wendet diese direkt an.
Struktur der Dokumentenarten "Regel" und "Merkblatt"
Regeln und Merkblätter orientieren sich wenn möglich an den zentralen Normen der Akkreditierung und Konformitätsbewertung. Die Kategorisierung der Regeln und Merkblätter folgt der sogenannten "Levelstruktur" der internationalen gegenseitigen Anerkennungsvereinbarungen (MLA/MRA) von EA, ILAC und IAF. Diese Struktur ist in den international gültigen Dokumenten EA 1/06 bzw. IAF PR 4 beschrieben.
Regeln und Merkblätter zum Level 1 beziehen sich auf die für Akkreditierungsstellen geltende Norm ISO/IEC 17011 und behandeln das Akkreditierungsverfahren sowie alle damit in Verbindung stehenden Sachverhalte. Dagegen haben Regeln und Merkblätter zu den Level 2, 3 und 4 die Konformitätsbewertungsstelle und deren Tätigkeit im Fokus.
Zum Level 5 gibt die DAkkS weder Regeln noch Merkblätter heraus. Dokumente zum Level 5 legen Anforderungen an den Gegenstand der Konformitätsbewertung fest oder Anforderungen an die konkrete Konformitätsbewertungstätigkeit für die die DAkkS die Kompetenz bestätigt. Level-5-Dokumente beschreiben im Wesentlichen den "Stand der Technik" und werden in aller Regel durch die Normung oder auch durch Eigner von Konformitätsbewertungsprogrammen festgelegt.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Regeln und Merkblättern ist der Geltungsbereich. Horizontale Merkblätter gelten für alle Konformitätsbewertungsstellen oder zumindest alle Stellen einer Akkreditierungsaktivität (z. B. Kalibrierlaboratorien, Hersteller von Referenzmaterialien, etc.). Sektorale Regeln und Merkblätter adressieren einzelne technische Sektoren oder Branchen. Während Regeln sich immer auf eine Akkreditierungsaktivität beschränken, können Merkblätter übergreifend mehrere Akkreditierungsaktivitäten umfassen.
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)