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07.07.2024

27.10.2014

Neue Durchführungsverordnungen zur Genehmigung der Wirkstoffe Permethrin und Tralopyril beschlossen

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Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1090/2014 hat die Europäische Kommission die Genehmigung des Wirkstoffs Permethrin in den Produktarten 8 (Holzschutzmittel) und 18 (Insektizide) beschlossen. Für Produkte der genannten Produktarten mit diesem Wirkstoff müssen nun bis zum 01. Mai 2016 Zulassungsanträge gestellt werden.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2014 hat die Europäische Kommission die Genehmigung des Neuwirkstoffs Tralopyril in der Produktart 21 (Antifoulings) beschlossen. Für Produkte der genannten Produktart mit diesem Wirkstoff können nun ab dem 01. April 2015 Zulassungsanträge gestellt werden.

» Durchführungsverordnung Nr. 1090/2014

» Durchführungsverordnung Nr. 1091/2014

Quelle: REACH-CLP Helpdesk