19.02.2013
Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren
Das Merkblatt zur messtechnischen Rückführung 71 SD 0 005 gibt an, welche Ergebnisberichte (Kalibrierscheine und Zertifikate) bei der Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, medizinischen Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialien und, sofern zutreffend, bei der Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen sowie von Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben (Konformitätsbewertungsstellen) als Nachweis der messtechnischen Rückführung gelten.
Diese Information soll den Konformitätsbewertungsstellen (vorrangig Prüflaboratorien, medizinischen Laboratorien und Inspektionsstellen) und Begutachtern/Fachexperten ergänzende praktische Hinweise ausschließlich zu Ergebnisberichten gemäß Punkt 6 des Merkblattes geben. Zu diesen Ergebnisberichten zählen die sogenannten Werkskalibrierscheine, Eichscheine und Prüfscheine für Sonderprüfungen deutscher Eichbehörden aber auch interne Kalibrierscheine.
Die Ergebnisberichte müssen grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (5.10.2 und 5.10.4) erfüllen, insbesondere müssen sie Aussagen zur Messunsicherheit und zur messtechnischen Rückführung enthalten. Aus Gründen der internationalen Akzeptanz reicht aber die Vorlage eines solchen Rückführungsnachweises allein nicht aus. Die ausgebende Stelle muss ihre Kompetenz im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die spezielle Kalibrierung nachweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Begutachtung geführt, entweder vor Ort oder anhand einer Dokumentenprüfung.
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)