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30.06.2024

08.08.2012

Neue IFA-Gefahrstoffliste erschienen

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Eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) veröffentlicht.

Das kostenlose Nachschlagewerk richtet sich an Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen. Es enthält alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen.

Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind zahlreich. Ebenso zahlreich sind die Änderungen, die sich auf diesem Gebiet immer wieder ergeben. Die IFA-Gefahrstoffliste hilft dem Arbeitsschutzpraktiker, den Überblick zu behalten. Sie hält ihn durch regelmäßige Aktualisierungen auf dem Laufenden: Die Liste enthält die aktuellen Luftgrenzwerte und biologischen Grenzwerte und informiert über Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Sie geht aber auch auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf geltende deutsche Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe.

Die Gefahrstoffliste ist ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in der Gefahrstoffliste 2012 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammengefasst. Die vorliegende Version aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2009.

Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Gemischen gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 (einschließlich 1. Anpassung) sowie die in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte") und die Biologischen Grenzwerte - BGW (TRGS 903). Abschließend werden Hinweise u.a. zu Messverfahren (DFG, BGI 505, IFA-Arbeitsmappe, HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der GefStoffV, der ChemVerbotsV, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.

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Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)