23.07.2012
MAK-Wert für chlorierte Biphenyle gesenkt
Chlorierte Biphenyle (PCB) sind eine der Stoffgruppen, für die die von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgelegte MAK- und BAT-Werte-Liste 2012 neue, in diesem Fall deutlich geringere Grenzwerte als zuvor empfiehlt. Insgesamt enthält die aktuelle Liste, die wie in jedem Jahr der Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben wurde und die Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist, neue Daten zu insgesamt 94 Stoffen. Diesen Daten liegen jeweils eine ausführliche wissenschaftliche Begründung und transparente Entscheidungsprozesse zugrunde. Erstmals steht die MAK-BAT-Werte-Liste auch im Open Access zur Verfügung - wie seit Anfang dieses Jahres alle Publikationen der Kommission.
Dass PCB giftig und krebserregend sind, ist lange bekannt. Die bis in die 1980er-Jahre unter anderem als Hydraulikflüssigkeiten sowie in Kondensatoren und anderen elektronischen Bauteilen verwendeten Stoffe verbot die "Stockholmer Konvention" bereits im Jahr 2001. Nun beschäftigte diese Stoffgruppe wieder die Senatskommission aufgrund von Problemen bei der Entsorgung. Sie schlägt auf Basis der aktuellen Datenlage eine drastische Absenkung des MAK-Wertes für höherchlorierte (mit mehr als vier Chloratomen versehene) Biphenyle von 0,1 auf 0,003 mg/m3 vor. Außerdem bewertet sie die Stoffgruppe als krebserzeugend. Die Einstufung in Kanzerogenitätskategorie 4 bedeutet jedoch, dass bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Beitrag zum Krebsrisiko des Menschen zu erwarten ist. Dasselbe gilt für die Wirkung auf Keimzellen. Für mono-, di- und trichlorierte Biphenyle konnte diesbezüglich noch kein Wert festgelegt werden. Sie bleiben weiter unter Verdacht, Krebs zu erregen. Für alle chlorierten Biphenyle gilt jedoch, dass sie während einer Schwangerschaft zu meiden sind.
MAK-Werte geben an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die MAK- und BAT-Werte-Liste auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Darüber hinaus weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW- beziehungsweise BAR-Werte) beschrieben.
Stoffe, für die entsprechende Daten zur Bewertung fehlen, erhalten keine MAK-Werte. Diese wurden aufgrund neuer Erkenntnisse 2012 beispielsweise für Kampfer und Siliciumcarbid gestrichen. Von diesen beiden Stoffen lagen Werte aus den 1950er-Jahren vor, die nun überprüft und daraufhin verworfen wurden. Auch den Stoff Aceton betrachtete die Kommission erneut. Hieraus resultierte kein geänderter MAK-Wert, aber aufgrund neuer Daten die Einschätzung, dass auch bei eingehaltenem MAK-Wert eine Gefährdung während der Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Doch nicht immer ergibt eine erneute Überprüfung der Werte eine Senkung: Im Falle von Tetrachlormethan bestätigte sich auch auf Basis aktueller Studien der bislang festgelegte Wert.
Die Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2012 können bis zum 31. Dezember 2012, gegebenenfalls unter Einsendung neuer Daten, wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG.
Die Veröffentlichung der MAK- und BAT-Werte-Liste 2012 ist ein weiterer Schritt in der elektronischen Bereitstellung von Forschungsdaten im Open Access. Sie ergänzt die "MAK-Collection" der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die bereits Daten sowie detaillierte wissenschaftliche Begründungen zu mehr als Tausend Arbeitsstoffen für die Nutzenden kostenfrei online zur Verfügung stellt. Die Informationen stehen auf den Seiten des Vertragspartners der DFG, des Wiley-VCH Verlags, bereit. Die Webseite im Bereich der WileyOnlineLibrary ermöglicht eine umfangreiche Suche nach deutschen und englischen Substanznamen, ihren Synonymen oder CAS-Nummern. Zusätzlich zu den Internetansichten bietet die Seite druckbare pdf-Dokumente.
Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)