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04.07.2024

11.12.2008

Weihnachtliche Düfte liegen in der Luft - das CVUA Stuttgart rät zur Vorsicht

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Die Beduftung von Räumen aller Art, in privaten und in öffentlichen Bereichen, erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Besonders in den Wintermonaten gibt es ein großes Sortiment an reinen ätherischen Ölen wie z.B. Orangenöl, Zitronenöl, Lavendelöl oder aus verschiedenen ätherischen Ölen hergestellte Duftölkompositionen mit wohlklingenden Namen wie "Weihnachtszauber", "Weihnachtsgebäck" oder "Wintertraum". So kann auch ohne anstrengende Weihnachtsbäckerei vorweihnachtlicher Duft in die Wohnräume "gezaubert" werden. Außer den konzentrierten ätherischen Ölen sind auch verdünnte ätherische Öle und die klassischen mit natürlichen oder synthetischen Duftstoffen parfümierten Raumsprays, die im wesentlichen aus einer alkoholischen Lösung bestehen, im Handel. Die Flüssigkeiten werden in der Regel in Duftlampen, mit Duftstäbchen oder in Potpourris im Raum verdampft.

Besonders ätherische Öle werden in großer Vielfalt im Einzelhandel angeboten, beispielsweise in Drogerie- und Supermärkten, Geschenkboutiquen, Kleinteileabteilungen von Möbelgeschäften, Apotheken, Reformhäusern, im Versandhandel oder auf Märkten. Da ätherische Öle natürlichen Ursprungs sind und aus Pflanzen gewonnen werden, wird leicht übersehen, dass viele als gefährliche Chemikalien eingestuft sind. Ätherische Öle können die Haut, Augen und Schleimhäute reizen. Sie können auch allergische Hautreaktionen hervorrufen. Außerdem besteht bei einer Reihe von ätherischen Ölen ein Aspirationsrisiko: Wegen ihrer niedrigen Viskosität und niedrigen Oberflächenspannung können sie beim Verschlucken in die Lunge gelangen und eine chemische Lungenentzündung verursachen.

Pflichten der Hersteller bzw. Inverkehrbringer und Hinweise für den Verbraucher

Hersteller oder Personen, die unter ihrem Namen ätherische Öle vertreiben sind verpflichtet, Anwender durch die Angaben auf dem Behältnis umfassend darüber zu informieren, welche Gefahren beim Umgang mit den Produkten bestehen. Abhängig von der Einstufung des Inhaltes müssen Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) auf dem Etikett angebracht werden und Behälter mit kindergesicherten Verschlüssen und ertastbaren Warnzeichen für Sehbehinderte verwendet werden. Durch diese Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, das Gefahrenpotential zu erkennen. Da die Produkte nur unverschlossen den gewünschten Duft verströmen, ist es besonders wichtig bei derartige Raumdüfte konsequent darauf zu achten, das sie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufgestellt werden.

Das CVUA Stuttgart hat Mittel zur Raumluftverbesserung untersucht In den Jahren 2007 und 2008 wurden 43 flüssige Proben untersucht. Besonderes Augenmerk wurde auf reine ätherische Öle oder Mischungen von verschiedenen ätherischen Ölen gelegt. Unter 23 ätherischen Ölen waren 6 Proben, die aufgrund der Beschaffenheit der Flüssigkeiten und der Aufmachung der Behältnisse ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Anwender und Personen im Haushalt darstellten. Es handelte sich dabei um reine ätherische Öle wie z.B. Grapefruitöl, Orangenschalenöl, oder die Mischungen "Winterabend", "Weihnachtszauber" und Rosmarin/Orange. Die Flüssigkeiten waren aufgrund ihres hohen Limonengehaltes als reizend und sensibilisierend bei Hautkontakt einzustufen und erfüllten wegen ihrer niedrigen Viskosität und niedrigen Oberflächenspannung die Kriterien für ein Aspirationsrisiko. Die Behältnisse der Proben wiesen keinerlei Gefahrenhinweise oder Sicherheitsratschläge auf und waren in Fläschchen ohne kindergesicherte Verschlüsse verpackt. Die Proben mussten daher als nicht verkehrsfähig beurteilt werden.

Bei gut der Hälfte der Proben, sowohl bezogen auf alle untersuchten Produkte zur Raumluftverbesserung als auch bezogen auf die ätherischen Öle, war die Kennzeichnung nicht vollständig. Häufig waren nicht alle Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) vorhanden oder nicht im rechtlich vorgeschriebenen Wortlaut angegeben. Oft waren die Herstellerangaben nicht mit vollständiger Adresse und Telefonnummer auf dem Etikett vorhanden oder die als sensibilisierend eingestuften Bestandteile Limonen und Citral waren nicht aufgeführt. Teilweise fehlten Gefahrensymbole und teilweise war die Beschriftung auf den Etiketten verwischt und damit nicht mehr gut lesbar.

Ohne Beanstandung waren bezogen auf alle Mittel zur Raumluftverbesserung nur 35 % der Proben und bezogen auf ätherische Öle nur 22% der Proben.

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart