Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
30.06.2024

20.02.2006

Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)

Teilen:


Seit Ende 2003 treten in mehreren Ländern Asiens Erkrankungen des Geflügels durch ein Influenza-A-Virus auf. Es handelt sich um eine akute und äußerst ansteckende Viruserkrankung der Vögel. Das Virus wird von erkrankten Vögeln vor allem mit dem Kot, jedoch auch über Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Zunächst traten vermehrt in Südostasien und nachfolgend in Osteuropa erhöht Todesfälle von Wild- und Hausgeflügel auf. Die aktuellen Erkrankungen des Geflügels werden durch das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 verursacht, das inzwischen auch in Deutschland nachgewiesen wurde.

Menschen werden in aller Regel nur sehr selten von Vogel-Influenzaviren infiziert. Ein intensiver Kontakt mit den infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierten Produkten bzw. Materialien erscheint für eine Übertragung erforderlich zu sein. Infektionen konnten insbesondere bei mangelnder Hygiene beobachtet werden. Eine Übertragung über die Luft ist bei starker Staubentwicklung ebenfalls möglich. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden bisher noch nicht beschrieben.

Das Risiko, sich mit Vogel-Influenzaviren durch erkranktes Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr gering, sollte aufgrund bisheriger Beobachtungen aber ernst genommen werden.

Eine Gefährdung von Beschäftigten ergibt sich mit dem Auftreten von Fällen der Vogelgrippe in Deutschland nach bisherigen Erkenntnissen bei einem direkten Kontakt mit infizierten Tieren und kontaminierten Produkten bzw. Materialien.

Tätigkeiten mit einer derartigen Gefährdung sind insbesondere möglich in der Geflügelhaltung, in der Veterinärmedizin, bei der Tötung von Geflügel und bei der Tierkörperbeseitigung bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in kontaminierten Bereichen.

Gefährdete Personen müssen Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille sowie dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutz, der die Anforderungen einer FFP1-Maske erfüllt, tragen. Soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann, ist weitergehender Atemschutz erforderlich.

Eine umfassende Darstellung enthält der aktualisierte Beschluss 608 "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)" des Ausschusses für Biologische Arbeitstoffe vom Februar 2006.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)