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30.06.2024

09.02.2006

Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA hat eine Handlungshilfe erarbeitet, die Betrieben bei der Gefährdungsbeurteilung, zu der sie nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, helfen wird: Sie müssen vor den beabsichtigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mögliche Gefährdungen (Gesundheitsgefahren sowie Brand- und Explosionsgefahren) beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.

Mit der Verwendung dieser Handlungshilfe ist der entscheidende Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenkonzept der neuen Gefahrstoffverordnung gelungen, auch wenn noch nicht in jedem Fall alles getan ist, was das Gefahrstoffrecht fordert. Bei speziellen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können weitergehende Maßnahmen erforderlich werden. In diesen Fällen geben die Experten der zuständigen Berufsgenossenschaft gerne weitere Hinweise.

Quelle: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz