11.07.2006
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Styrol
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit dem gesundheitsschädlichen Stoff Styrol beschreibt das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz in einem neuen Report. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf praktischen Konzepten, die die Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die des Umweltschutzes gleichermaßen erfüllen.
Styrol belastet die Atemluft und reizt Augen und Haut. Styrol gehört außerdem zu den neurotoxischen Lösungsmitteln und kann auf lange Sicht Nervenerkrankungen und krankhafte Veränderungen des Gehirns hervorrufen. Deshalb gilt für Styrol ein Arbeitsplatzgrenzwert, der bei 86 mg pro Kubikmeter liegt. Neuere Untersuchungen zeigen, dass dieser Grenzwert beim Verarbeiten styrolhaltiger Produkte, zum Beispiel im Bootsbau, auch heute noch häufig überschritten wird.
Gleichzeitig sind Styrolemissionen stark geruchsbelästigend. Deshalb gelten für Styrol auch Anforderungen, die den Schutz der Umwelt garantieren sollen. In der Praxis führen betriebliche Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes oft zu schlechterem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und umgekehrt. "Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir Betriebe, Arbeitsschützer und Hersteller von Absauganlagen an einen Tisch gebracht und eine Reihe positiver, praxiserprobter Schutzmaßnahmenkonzepte entwickelt und vorgestellt", erläutert Professor Helmut Blome, stellvertretender Institutsleiter und Gefahrstoffexperte: "Mit diesen Konzepten schützen die Unternehmen nicht nur ihre Mitarbeiter an Styrolarbeitsplätzen, sondern sie erfüllen in einem auch die Umweltschutzauflagen." Der BGIA-Report gibt konkrete Beispiele, wie Styrolemissionen bei verschiedenen Tätigkeiten zu minimieren sind und welche lufttechnischen Maßnahmen die Belastungen am Arbeitsplatz und in der Umwelt gering halten.
Quelle: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)