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30.06.2024

23.06.2006

Leitfaden zur schnellen Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)

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Seit dem 24.3.2005 ist das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Das ElektroG bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle. Die Umsetzung des Gesetzes sieht in Deutschland vor, dass die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sich bei einer gemeinsamen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen und die anfallenden Altgeräte gemäß ihres Marktanteils recyceln.

Betroffen von dieser Regelung sind ca. 14 000 Hersteller von elektronischen Produkten. Wollen diese ihre Produkte weiterhin rechtskonform herstellen und vertreiben, müssen sie dieser Registrierung schnellstens nachkommen. Viele Unternehmen haben dies bisher ? meist aus Unwissenheit ? versäumt und machen sich dadurch strafbar.

Da die Registrierung bei der EAR kompliziert ist und die Unternehmen über fundiertes Fachwissen verfügen müssen, hat das Fraunhofer IPA dafür ein praktisches Lösungsvorgehen entwickelt. Der speziell für diese Registrierung verfasste Leitfaden vermittelt dem Leser komprimiert das benötigte Fachwissen und beschreibt das Vorgehen zur Registrierung bei der EAR anschaulich anhand eines Standardprojekts. Er bietet Unternehmen eine praktische Hilfestellung, indem er die Themen projektorientiert beschreibt, sodass der Leser schnell und einfach seinen eigenen Projektplan erstellen kann. Damit wird die eigene Planung und durch die schrittweise Vorgehensweise den beteiligten Mitarbeitern die Einarbeitung deutlich erleichtert.

Der Leitfaden umfasst alle relevanten Informationen für eine schnelle und korrekte Registrierung bei der EAR und ist auf Anfrage beim Fraunhofer IPA zu erhalten.

Quelle: idw / Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA)