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30.06.2024

12.06.2006

Rückstandsprobleme durch Pflanzenschutzmittel in Strauchbeeren

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In den Jahren 2004 und 2005 sind bei Serienuntersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) unerwartet häufig Rückstandsprobleme durch Pflanzenschutzmittel in Strauchbeeren aufgetreten. Bis zu einem Drittel der untersuchten Frucht-proben wiesen unzulässige Rückstände auf. Es handelte sich dabei teils um Verstöße gegen die Indikationszulassung, teils um Höchstmengenüberschreitungen. Dies hat zu kritischen Berichten in Presse und im Internet und teilweise zu einer Verunsicherung der Verbraucher geführt. Der entstandene negative Eindruck in der Öffentlichkeit birgt die Gefahr eines Imageverlustes für Großmärkte, Obst aus Baden-Württemberg und den Obstbau insgesamt. Daneben ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen. Lebensmittel mit Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelrückständen dürfen gemäß § 9 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) nicht in den Verkehr gebracht werden, d.h. sie müssen vernichtet werden. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln bei denen Höchstmengen von Pflanzenschutzmittelrückständen überschritten sind, stellt gemäß LFGB eine Ordnungswid-rigkeit, bei Vorsatz jedoch einen Straftatbestand dar und hat neben dem wirtschaftlichen Schaden ein entsprechendes Verfahren zur Folge.

Baden-Württemberg als wichtigstes deutsches Anbaugebiet von Strauchbeeren ist von dieser Situation besonders betroffen. Im folgenden Beitrag der LfP Stuttgart und des CVUA Stuttgart soll die Rückstandsprobleme aus einheimischer Produktion nochmals aufgearbeitet und über die Folgerungen für die Praxis informiert werden.

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart