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30.06.2024

01.06.2006

Lebensmittelsicherheit: Staat als Auditor der betrieblichen Qualitätssicherung

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Die Rolle des Staates in einem effizienten System der Lebensmittelüberwachung sollte sich vornehmlich auf die Kontrolle der Einhaltung eines behördlicherseits vorgegebenen betrieblichen Qualitätssicherungssystems ausrichten. Auf diese Weise ließe sich bei gleichem Einsatz von staatlichen Geldern die Kontrolldichte und damit auch die Effizienz der staatlichen Überwachung um ein Vielfaches steigern, so Dr. Heinrich Ruholl, Vizepräsident des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz des Landtags NordrheinWestfalen am 24.05.2006 in Düsseldorf.

In seinen Positionen zum "System der Lebensmittelkontrolle in Deutschland" fordert der Verband die konsequente Umsetzung des "Dreistufensystems" der Lebensmittelkontrolle in Deutschland. Dieses ineinander greifende System von hoheitlicher Überwachung, betrieblicher Eigenkontrolle und Verbraucherverhalten sei bereits durch die EU-Verordnungen weitestgehend vorgegeben, in Deutschland bisher aber nur zögerlich umgesetzt.

Ein Schwerpunkt der Diskussion mit den Fraktionsvertretern waren auch die gegenwärtigen arbeitssozialen Verhältnisse in der Fleischwirtschaft.

In einem stark umkämpften Markt werden von der Fleischindustrie bei der Schlachtung und Zerlegung verstärkt Subunternehmen mit Arbeitskräften aus Billiglohnländern eingesetzt. Den Mitarbeitern dieser Unternehmen fehle oft das erforderliche Hygieneverständnis, die Motivation und die Identifikation mit dem Lebensmittel produzierenden Unternehmen, prangerte die Fleischerinnung und die Gewerkschaft NahrungGenussGaststätten (NGG) im Zusammenhang mit den jüngsten Fleischskandalen in Deutschland an.

Auch dieses Problem ließe sich bei einem generell einzufordernden und zu überwachenden Qualitätsmanagement der Produktions und Vermarktungsketten in Griff bekommen. Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ist als zwingender Bestandteil der betrieblichen Qualitätssicherung zu sehen. Sie werde in allen international genormten Verfahren gefordert, so der VUP auf eine gezielte Nachfrage der SPD.

Einzig die Staatsanwaltschaft Oldenburg kritisierte die Ausweitung der Eigenkontrolle als abhängig vom Wettbewerbsdruck und von wirtschaftlichen Interessen. Hier hält der Verband entgegen: "Von der Produktion bis zum Ladentisch sind in der Regel mehrere Unternehmen beteiligt. Bei einem funktionierenden und staatlich überwachten System von Eigenkontrollen (auch Lieferantenüberwachung) überwachen sich diese Instanzen gegenseitig."

In die Anhörung einbezogen waren neben dem VUP und der NGG der Verband der beamteten Tierärzte, der Fleischerverband, die Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft (DLG), die Verbraucherzentrale, der Verband der Lebensmittelkontrolleure im öffentlichen Dienst, der Einzelhandelsverband, der Verband der Fleischwirtschaft und Foodwatch.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)