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28.09.2024

13.10.2005

Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Registrierung geht in die "heiße" Phase

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Ende November 2005 ist es soweit: Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen ihre Geräte nur noch in Verkehr bringen, falls sie nachweisen, dass die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung der Geräte gesichert ist. Bis zum 23. November 2005 müssen sich Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer zu diesem Zweck bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth registrieren lassen, die auch die umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte überwacht und koordiniert. Fragen sowohl zur Registrierung als auch zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz beantworten Mitarbeiter des Umweltbundesamtes (UBA) am 21. Oktober 2005 mit einer Informationsveranstaltung in Dessau.

Ab dem 24.11.2005 dürfen auf dem deutschen Markt nur noch Elektro- und Elektronikgeräte registrierter Hersteller in Verkehr gebracht werden. Das heißt, schon für das anstehende Weihnachtsgeschäft ist die vollzogene Registrierung Voraussetzung für den Verkauf dieser Geräte. Um sich registrieren zu lassen, müssen alle Hersteller von Geräten für private Haushalte eine insolvenzsichere Entsorgungsgarantie und einen Vertrag mit einem Entsorger nachweisen. Wichtig: Neben den Produzenten sind Importeure sowie Personen, die Geräte Dritter unter eigenem Markennamen vertreiben, registrierungspflichtig.

Damit die Registrierung zügig verlaufen kann, informieren Mitarbeiter des UBA am 21. Oktober 2005 kostenfrei betroffene Hersteller über die Einzelheiten des Elektrogesetzes. Los geht es um 10 Uhr im Umweltbundesamt (Hörsaal), Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau. Anmeldungen bitte an Jürgen Seitel, Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.1, Postfach 1406, 06813 Dessa, Tel: 0340/2103 2399.

Bereits jetzt stellen Bundesumweltministerium (BMU), UBA und EAR im Internet umfangreiches Informationsmaterial zum ElektroG bereit.

» Informationsmaterial EAR anfordern

Quelle: Umweltbundesamt