13.06.2005
Spezifischer Einzelstoffanalytik zur Untersuchung von Schwimmbeckenwasser
Die öffentlichen Bäder zählen mit mehr als 250 Mio. Besuchern im Jahr zu den beliebtesten kulturellen Einrichtungen in Deutschland. Aus diesen hohen Besucherzahlen ergeben sich besondere Anforderungen an die Wasserqualität in den Schwimm- und Badebecken. Für die hygienische Sicherheit ist im Beckenwasser eine Mindestkonzentration an freiem Chlor (0,3 bis 0,6 mg/L) vorzuhalten, da jeder Badegast eine Vielzahl von z.T. pathogenen Mikroorganismen in das Beckenwasser einträgt.
Quelle: Aktuelle Wochenschau