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02.07.2024

01.06.2005

Milch weitgehend frei von Rückständen

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Nur durchschnittlich 0,1 Prozent der in Deutschland untersuchten Milchproben weisen Rückstände auf, die unzulässig sind oder die einen bestehenden Höchstgehalt überschreiten. Dies ist das Ergebnis des Nationalen Rückstandskontrollplans, in dessen Rahmen von den Bundesländern zwischen 1998 bis 2003 insgesamt 12.511 Milchproben untersucht wurden. Wie das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammenfassend berichtet, fanden die Laboratorien der Bundesländer vor allem Chloramphenicol, ein in der Tierhaltung verbotenes Antibiotikum, Phenylbutazon, ein nicht zugelassenes, entzuendungshemmendes Mittel sowie das Schwermetall Blei, das vor allem durch Industrieabgase in die Umwelt gelangt.

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans werden seit 1989 tierische Lebensmittel und seit 1998 auch Milch auf Rückstände von verbotenen Stoffen und Tierarzneimitteln sowie auf schädliche Fremdstoffe untersucht. Je 15.000 Tonnen Milch wird eine Probe entnommen. Fuer das Jahr 2005 ergeben sich daraus fuer Deutschland 1.834 Proben. 2005 muss die Milch in den Mitgliedstaaten der EU auf mindestens 45 Stoffe untersucht werden. Die Laboratorien der Bundesländer gehen über diese Vorgabe der EU-Kommission jedoch deutlich hinaus: So wurde Milch 2004 auf 351 Stoffe getestet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan wird in allen Mitgliedstaaten der EU jährlich neu erstellt und nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Das BVL legt fuer jedes Bundesland konkrete Vorgaben über die Zahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse fest, die zu untersuchenden Stoffe, die anzuwendende Methodik und die Probenahme. Bei Betrieben, die im Verdacht stehen, dass Tiere mit verbotenen Stoffen behandelt werden oder dass Tierarzneimittel nicht fachgerecht angewendet werden, führen die Behörden für Lebensmittelueberwachung gezielte Proben durch. Die Ergebnisse des Rückstandskontrollplans stellen daher keine statistisch repraesentativen Daten ueber die Sicherheit tierischer Erzeugnisse dar.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)