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30.06.2024

17.03.2003

EU-Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände

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Die Kommission hat am 14.03. einen Vorschlag zur gemeinschaftsweiten Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände (MRL-Werte) in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs angenommen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte, mit dem Vorschlag würden die geltenden Vorschriften konsolidiert und vereinfacht. "Nach 27 Jahren Rechtsvorschriften, die auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene als Einzelregelungen erlassen wurden, bringt diese Verordnung eine einheitliche Rahmenregelung für Höchstwerte für Pestizidrückstände," so Byrne, "und trägt als solche europaweit zum Verbraucherschutz bei."

Im Zuge des Inkrafttretens dieses Verordnungsentwurfs werden sämtliche MRL-Werte für Pflanzenschutzmittel nach einer vorübergehenden 'Anlaufzeit' harmonisiert und künftig nur noch auf europäischer Ebene festgesetzt. Handelshemmnisse, wie bisher, in der jeder EU-Mitgliedstaat mangels einheitlicher Höchstmengen seine eigenen MRL-Werte festsetzen konnte, wird es dann nicht mehr geben. Ein weiteres Hauptziel der Verordnung besteht darin, die Funktionen der beteiligten Instanzen zu definieren: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird für die Risikobewertung zuständig sein, während die Kommission die Rolle des Risikomanagers übernimmt und unter Berücksichtigung der EFSA-Gutachten die MRL-Werte festsetzt.

Quelle: EU Kommission