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30.06.2024

11.03.2003

Schulung von Probenehmern im Rahmen der Voraussetzungen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV

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Der VUP bietet in Bayern Schulung von Probenehmern im Rahmen der Voraussetzungen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV an. Dabei handelt es sich um seitens des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Unabhängige Stelle nach TrinkwV 2001 -anerkannte Veranstaltungen (Az.: K2-US155-01/03).

Im Zeitraum April bis Juli 2003 finden regional in Bayern verteilt 13 dieser zweitägigen Seminare statt. Nach eintägiger theoretischer Unterweisung und halbtägigem Praxisteil schließt die Schulung mit einer Prüfung ab. Das hierdurch erworbene Zertifikat ist der in Bayern erforderliche Kompetenznachweis für Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)