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Analytik NEWS
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07.12.2024

27.02.2003

Medikamentenverordnung mit digitaler Signatur


Allein die Etikettierung der Infusionslösungen in Flaschen und Beuteln, der Medikamente in Spritzen und der bereitgestellten Tabletten und Salben sowie die Dokumentation der tatsächlich verabreichten Mengen in der Patientenkurve kosten im Krankenhaus Tag für Tag sehr viel Zeit. Mit BMBF-Förderung über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" (AiF) haben Informatiker an der Fachhochschule Frankfurt am Main ein Software-basiertes System namens DiSi-Med zur Medikamentenverordnung entwickelt. Es soll im Krankenhaus die Anordnung von Medikamenten, Pflegeleistungen und physikalischen Therapien verbessern.

Die damit verbundenen Arbeitsgänge müssen bislang mühevoll von verschiedenen Berufsgruppen per Hand erledigt werden. Das neue System beschleunigt Abläufe wie Etikettierung und Dokumentation und spart bereits damit täglich rund eine Stunde Schreibarbeit pro Schwester. Zusätzlich verringert es die Fehlerhäufigkeit bei der Medikamentenverordnung und -vergabe, weil die Verordnungsinhalte nicht mehr etliche Male handschriftlich von Dokument zu Dokument übertragen werden müssen. Wenn DiSi-Med mit entsprechenden Datenbanken verknüpft wird, kann es dem Arzt auch rechtzeitig und ohne Zusatzaufwand Hinweise auf eventuelle Neben- und Wechselwirkungen geben und so die Qualität medizinischer Versorgung verbessern. Außerdem erleichtert es die Auswertung der eingegebenen Daten.

DiSi-Med wurde am Institut für praktische Informatik mit Anwendung im Gesundheitswesen (IPIAG) entwickelt. Das System basiert auf dem klinischen Informationssystem Stef-An-dromeda, einer elektronischen Krankenakte. Die sichere Zuordnung der eingegebenen Informationen zu ihren Urhebern spielt bei DiSi-Med eine wichtige Rolle. Insbesondere der Arzt, aber auch das Pflegepersonal muss für seine jeweilige Anordnung im Notfall haften und daher jederzeit identifizierbar sein. Dies war bislang durch Handschrift gewährleistet. Bei DiSi-Med kommen spezielle kryptologische Methoden beim Umgang mit der Software zum Einsatz. Medikamentenverordnungen können digital so signiert werden, dass sie den Sicherheitsanforderungen des deutschen Signaturgesetzes und den entsprechenden europäischen Richtlinien genügen.

Das Sicherheitssystem basiert auf einer Smart-Card. Jeder Teilnehmer am System erhält eine solche Karte mit seinen verschlüsselten Zugriffsrechten und Identifizierungsinformationen, mit der er digitale Unterschriften leisten kann. Die Karte ist, ähnlich wie Scheck- und Kreditkarten, durch eine Geheimzahl (PIN) geschützt. Diese Sicherung kann in Zukunft auch durch ein biometrisches Verfahren ersetzt werden.

Quelle: idw / Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF)