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06.07.2024

11.07.2003

Patentschutz für biotechnologische Erfindungen muss umgesetzt werden

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Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Schweden ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einzuleiten. Dieser Schritt war nach Ansicht der Kommission notwendig, da diese Mitgliedstaaten die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen noch immer nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Dies hätte bis zum 30. Juli 2000 geschehen müssen. Die Richtlinie soll mehr Klarheit über einige Aspekte des Patentrechts im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen bringen und außerdem gewährleisten, dass strenge ethische Grundsätze eingehalten werden. Bis heute haben nur sieben Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt.

Zu dieser Situation kam es trotz der Bemühungen der Kommission, den Prozess gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu beschleunigen, unter anderem durch drei Sitzungen auf hoher Ebene, wovon die letzte im Januar 2003 stattfand. Die Nichtumsetzung der vom Rat und vom Parlament verabschiedeten Richtlinie bringt den europäischen Biotechnologiesektor ernsthaft ins Hintertreffen. Mit der Richtlinie schuf die Europäische Union ein Instrument, das den europäischen Unternehmen Chancengleichheit im Wettbewerb mit japanischen und US-amerikanischen Unternehmen verschafft, gleichzeitig aber strenge Sicherungen gegen das Patentieren ethisch bedenklicher Erfindungen vorsieht.

Die Kommission ist sich der Bedenken bewusst, die die Öffentlichkeit einiger Mitgliedstaaten gegen diese Richtlinie hegt, was die Patentierbarkeit biologischen Materials betrifft, die sich auch auf isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers erstrecken kann. Unter Berücksichtigung der raschen Entwicklung des Biotechnologiesektors gibt die Kommission regelmäßig Berichte heraus, um die Entwicklung auch weiterhin sehr genau zu verfolgen. Am 14. Januar 2002 veröffentlichte sie den "Bericht, in dem die Auswirkungen des Unterbleibens oder der Verzögerung von Veröffentlichungen, deren Gegenstand patentierfähig sein könnte, auf die gentechnologische Grundlagenforschung evaluiert werden". Am 7. Oktober 2002 folgte der erste Jahresbericht "über die Entwicklung und die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Bio- und Gentechnologie". Zur weiteren Beobachtung ernannte die Kommission eine Gruppe namhafter Fachleute, die sie bei der Erarbeitung künftiger Berichte unterstützen soll. Die Schlussfolgerungen der Gruppe werden der Kommission zur Erstellung des Fortschrittsberichts für das Jahr 2003 vorgelegt.

Quelle: EU Kommission