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06.12.2024

13.06.2003

Belastung durch Isocyanate am Arbeitsplatz


Kontakt mit Isocyanaten besteht an vielen Arbeitsplätzen, z.B. in der Kunststoffindustrie. Atemwegserkrankungen, die durch Isocyanate ausgelöst oder verschlimmert wurden, können als Berufskrankheit anerkannt werden (BK1315). Eine exakte Diagnostik ist deshalb im Gutachtenswesen unabdingbar. Ein kürzlich am BGFA abgeschlossenes Projekt mit 42 Gutachten-Patienten zeigte, dass der arbeitsplatzbezogene Provokationstest ein gutes, aber vermutlich nicht optimales diagnostisches Instrument darstellt. Die Veränderung der Lungenfunktion nach kontrollierter Isocyanatexposition erwies sich als spezifisch, d.h. keine der zehn Kontrollpersonen reagierte positiv. Die Sensitivität des Tests war jedoch gering, nur etwa 20 Prozent der Untersuchten reagierten mit einer asthmatischen Reaktion. Die Gründe hierfür sind vermutlich in der Probandenauswahl, teilweise aber auch in der Qualität der zur Exposition verwendeten Substanzen begründet.

Erkrankungen durch Isocyanate werden dann als Berufskrankheit anerkannt (BK 1315), wenn sie zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In der Begutachtung muss deshalb der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Isocyanatexposition eindeutig nachgewiesen werden. Der sicherste Nachweis ist mit dem sog. arbeitsplatzbezogenen Expositionstest möglich. Dabei werden die Patienten unter kontrollierten Bedingungen gegenüber Isocyanaten exponiert und gleichzeitig die Lungenfunktion überprüft. Im BGFA wird an der Verbesserung dieser Diagnostik gearbeitet. In einer kürzlich abgeschlossenen Untersuchung von 42 Gutachtenpatienten und zehn Kontrollpersonen erwies sich der Provokationstest als hoch spezifisch, d.h. keine Kontrollperson reagierte positiv. Die getesteten Isocyanate wurden nach der am Arbeitsplatz überwiegend verwendeten Substanz ausgesucht. Die Isocyanatexposition erfolgte in vier Stufen, in Konzentrationen von 5 bis 30ppb binnen eines Tages. Gegenüber der früheren Diagnostik im BGFA, die nur ein zweistufiges Protokoll bis zum MAK-Wert (maximale am Arbeitsplatz dauerhaft zulässige Konzentration, 5 bzw. 10 ppb für Isocyanate) beinhaltete, zeigte sich keine wesentliche Steigerung der Sensitivität. Sie betrug lediglich 19,4%, das heißt nur bei einem Fünftel der Probanden sind die arbeitspatzbezogenen Beschwerden unter kontrollierten Bedingungen zu reproduzieren. Auch die zusätzliche serielle Methacholintestung vor und nach Isocyanatexposition erbrachte keine wesentliche Verbesserung der Sensitivität. Beim Einatmen von Metacholin treten beim Lungengesunden keine Veränderungen auf, während sich beim Erkrankten veränderte Werte zeigen.

Isocyanate sind ein vielbenutztes Zwischenprodukt der chemischen Industrie. Insbesondere in der Kunstoff-Industrie finden Isocyanate in Lacken, Elastomeren, Schaumstoffen, Klebstoffen usw. Verwendung. Die technisch wichtigsten Isocyanate sind dabei TDI (Toluoldiisocyanat) und HDI (Hexamethylendiisocyanat).

Quelle: idw / Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)