Zum InhaltZur Navigation
Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
06.12.2024

05.06.2003

Laboratorien erhalten Akkreditierung nach ISO/IEC 17025


Am Freitag, den 24. Mai 2003 überreichte Dr. Jürgen Schulz, Leiter der "Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover" (AKS), dem Präsidenten des Bundesinstitutes für Risikobewertung, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, die Urkunde über eine Akkreditierung gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 17025. Die Urkunde bestätigt zusätzlich, dass die Laboratorien im BfR die zentralen Punkte der Qualitätssicherung der OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" (GLP) erfüllen. "Die in den Laboratorien des BfR gewonnenen Forschungs- und Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die Sicherheit von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten entsprechen damit den hohen Anforderungen, die die Europäische Union und die maßgeblichen Internationalen Gremien verlangen," sagte Andreas Hensel.

Die Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) überprüft als unabhängige Behörde, ob Laboratorien die ISO/IEC-Norm und die OECD-Grundsätze der "Guten Laborpraxis" (GLP) erfüllen. Der AKS-Registereintrag des BfR gleicht somit einem "TÜV"- Stempel der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Er bestätigt den analytisch und mikrobiologisch arbeitenden Laboratorien des Instituts eine umfassende Kompetenz bei der Untersuchung und Forschung. Während auf den Gebieten der Standarduntersuchungen von Lebensmitteln, Stoffen und Produkten eine Akkreditierung heute fast selbstverständlich ist, sind forschungsorientierte Laboratorien und Institutionen, die zum Beispiel wie das BfR neue Analysemethoden erarbeiten, zur Zeit noch selten akkreditiert. Die Akkreditierung ist eine gute Grundlage dafür, dass alle Ergebnisse, die im BfR erarbeitet werden, nunmehr national und international uneingeschränkte Anerkennung finden.

In akkreditierten Laboratorien wird nach einheitlichen Standards gearbeitet. Durch sogenannte Standardarbeitsanweisungen werden alle Arbeitsschritte von der Probenahme bis hin zur Auswertung der Messergebnisse nach einheitlichen Kriterien geregelt. Es wird daneben sichergestellt, dass die Geräte bestimmte Standards erfüllen und dass die Einhaltung dieser Standards regelmäßig überprüft wird. Außerdem werden alle Abläufe im Labor lückenlos dokumentiert. Es werden Prüfpläne aufgestellt, nach denen die Prüfungen ablaufen, die dann anschließend in Prüfberichten dokumentiert werden.

Ohne eine Bestätigung der fachlichen Kompetenz durch unabhängige Dritte (Akkreditierung) wird es zukünftig im Bereich der internationalen Spitzenforschung immer schwieriger, an internationalen Forschungsprojekten mitzuwirken und mit gewonnenen Erkenntnissen oder erarbeiteten Forschungsergebnissen Gehör zu finden. Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an der Erstellung von Methodensammlungen, die internationalen Standard darstellen. Das BfR hat mit dieser umfassenden Akkreditierung seine Spitzenstellung im internationalen Konzert der wissenschaftlichen Einrichtungen auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes weiter gefestigt.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)