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30.06.2024

27.09.2002

Deutsches Trinkwasser im internationalen Vergleich von hoher Qualität

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Am 1. Januar 2003 tritt die novellierte Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) in Kraft. Mit dem Erlass dieser Verordnung wird ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes geleistet. Durch die strengen Regelungen der Trinkwasserverordnung und durch ein funktionierendes und wirksames Kontroll- und Überwachungssystem der Länder wird gewährleistet, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch in Deutschland - gerade auch im internationalen Vergleich - weiterhin eine hohe Qualität besitzt.

Gemäß § 11 TrinkwV 2001 dürfen zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Durch die darin enthaltene Festlegung von Reinheitsanforderungen, Verwendungszwecken und Zugabemengen der zum Einsatz kommenden Chemikalien sowie zulässigen Höchstkonzentrationen von im Wasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten wird der gesundheitliche Verbraucherschutz weiter gestärkt und die Rechtssicherheit verbessert. Eine Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn das Umweltbundesamt (UBA) geprüft hat, ob die Stoffe und Verfahren hinreichend wirksam sind und sie keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben.

Diese Liste wird erstmalig - nach erfolgter Anhörung der Länder, der zuständigen Stellen im Bereich der Bundeswehr und des Eisenbahnbundesamtes sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände - in der Oktoberausgabe des Bundesgesundheitsblattes erscheinen und bei Bedarf aktualisiert. Sie wird beim UBA geführt. Weiterhin sind auch Verfahren zur Desinfektion sowie die Einsatzbedingungen, die die Wirksamkeit dieser Verfahren sicherstellen, aufgeführt.

Die Liste ist auf der Internetseite des UBA in der jeweils geltenden Fassung ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)