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30.06.2024

27.06.2002

Einheitliche Umweltstandards für Industrieanlagen im Internet

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Die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen wird durch die europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz IVU-Richtlinie, geregelt. Danach müssen in neuen und - nach einer Übergangszeit - auch in bestehenden Anlagen die "Besten Verfügbaren Techniken" (BVT) eingesetzt werden. Doch was sind die BVT zum Beispiel für die Chemieindustrie, für Zementwerke oder die Herstellung von Zellstoff? Darüber informiert das neue Internetangebot des Umweltbundesamtes (UBA). Dort sind Merkblätter (englisch BREFs) zu finden, in denen die BVT für die jeweilige Branche beschrieben werden. Alle EU-Länder einschließlich der EU-Beitrittskandidaten müssen sich an diesen Umweltstandards orientieren, wenn sie Genehmigungen erteilen. Zu den ersten acht BVT-Merkblättern sind auch auszugsweise deutsche Übersetzungen abrufbar.

Nach dem Start der Arbeiten im Jahr 1997 wurden am 16. Januar 2002 die ersten acht BVT-Merkblätter von der Europäischen Kommission angenommen und veröffentlicht. Damit gibt es zu den Branchen Eisen/Stahlindustrie, Papier/Zellstoffindustrie, Glasindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Industrielle Rückkühlsysteme, Zement/Kalkindustrie, Stahlverarbeitung und Chloralkalindustrie nun einen europaweit einheitlichen Stand der Technik. 23 weitere BVT-Merkblätter sind noch in Arbeit.

Hintergrund: In einem von der Europäischen Kommission organisierten Informationsaustausch einigen sich die Mitgliedstaaten, die betroffene Industrie und die Umweltverbände darüber, was EU-weit unter BVT verstanden wird. Deutschland bringt umfangreiche Daten über den hier angewandten modernen Stand der Technik ein. Das UBA als nationale Koordinierungsstelle arbeitet dabei intensiv mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in den Bundesländern, der Industrie, den Umweltverbänden und anderen interessierten Sachverständigen zusammen.

Quelle: Umweltbundesamt