28.05.2025
Testverfahren zur Identifikation von Cannabisblüten bzw. Cannabinoiden in der Apotheke
Dr. Andreas Ziegler , Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft DPhG
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" im März 2017 spielen Cannabis- bzw. cannabinoidhaltige Rezepturarzneimittel in der pharmazeutischen Praxis eine wichtige Rolle. Soweit bislang abzusehen, hat daran auch die Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis zum 1. April 2024 bislang nichts geändert; im Gegenteil ist dadurch die Verordnungszahl für medizinisches Cannabis erheblich gestiegen.
Cannabisblüten müssen in der Apotheke vor der Abgabe oder Verarbeitung zwingend einer Identitätsprüfung unterzogen werden. Die im Europäischen Arzneibuch vorgeschriebene Prüfung beruht auf einer mikroskopischen und makroskopischen Prüfung zur botanischen Identifizierung der Blüten, kombiniert mit einer HPTLC-Prüfung, um den Cannabinoid-Typ zu identifizieren. Das ist sehr aufwendig, insbesondere wenn man bedenkt, dass da die Prüfung selbst bei Chargengleichheit für jedes Gebinde separat durchgeführt werden muss.
- medizinisches Cannabis (pexels [CCO])
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsdrucks, unter dem Apotheken stehen, ist es dringend erforderlich, alternative Prüfverfahren zu evaluieren und zu überprüfen, inwieweit diese als alternative Methoden eingesetzt werden können. Dafür kommen immunochromatographische Schnelltests und einfach durchzuführende nasschemische Farbreaktionen infrage, aber auch Infrarot-Spektroskopie.
Die EFG "Medizinisches Cannabis" der DPhG sieht darin eine unverzichtbare Maßnahme, um die flächendeckende Versorgung der Patienten mit qualitätsgesicherten, patienten-individuellen Cannabis-Zubereitungen aus der Apotheke dauerhaft sicherzustellen.
Das Positionspapier beschreibt den rechtlichen Rahmen, allgemein anerkannte und ohne Anerkennung durchgeführte Verfahren zur Identitätsprüfung von Blüten und Extrakten sowie kombinierte Testsysteme.