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Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
16.07.2025

28.05.2025

Testverfahren zur Identifikation von Cannabisblüten bzw. Cannabinoiden in der Apotheke

Dr. Andreas Ziegler , Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft DPhG


Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" im März 2017 spielen Cannabis- bzw. cannabinoidhaltige Rezepturarzneimittel in der pharmazeutischen Praxis eine wichtige Rolle. Soweit bislang abzusehen, hat daran auch die Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis zum 1. April 2024 bislang nichts geändert; im Gegenteil ist dadurch die Verordnungszahl für medizinisches Cannabis erheblich gestiegen.

Cannabisblüten müssen in der Apotheke vor der Abgabe oder Verarbeitung zwingend einer Identitätsprüfung unterzogen werden. Die im Europäischen Arzneibuch vorgeschriebene Prüfung beruht auf einer mikroskopischen und makroskopischen Prüfung zur botanischen Identifizierung der Blüten, kombiniert mit einer HPTLC-Prüfung, um den Cannabinoid-Typ zu identifizieren. Das ist sehr aufwendig, insbesondere wenn man bedenkt, dass da die Prüfung selbst bei Chargengleichheit für jedes Gebinde separat durchgeführt werden muss.

medizinisches Cannabis
medizinisches Cannabis (pexels [CCO])
Daraus resultiert ein großes Interesse der Apotheken an schneller und einfacher durchzuführenden Prüfverfahren, die derzeit auch schon genutzt werden - allerdings nicht immer mit einer angemessenen Validierung. Die Anerkennung dieser Prüfmethoden seitens der Überwachung ist, der föderalen Struktur geschuldet, derzeit regional sehr unterschiedlich. Ein Umstand, der nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Apotheken, sondern auch zu regional unterschiedlichen pharmazeutischen Qualitätsstandards führt. Das ist aus Sicht der Expertenfachgruppe (EFG) "Medizinisches Cannabis" der DPhG nicht akzeptabel.

Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsdrucks, unter dem Apotheken stehen, ist es dringend erforderlich, alternative Prüfverfahren zu evaluieren und zu überprüfen, inwieweit diese als alternative Methoden eingesetzt werden können. Dafür kommen immunochromatographische Schnelltests und einfach durchzuführende nasschemische Farbreaktionen infrage, aber auch Infrarot-Spektroskopie.

Die EFG "Medizinisches Cannabis" der DPhG sieht darin eine unverzichtbare Maßnahme, um die flächendeckende Versorgung der Patienten mit qualitätsgesicherten, patienten-individuellen Cannabis-Zubereitungen aus der Apotheke dauerhaft sicherzustellen.

Das Positionspapier beschreibt den rechtlichen Rahmen, allgemein anerkannte und ohne Anerkennung durchgeführte Verfahren zur Identitätsprüfung von Blüten und Extrakten sowie kombinierte Testsysteme.


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