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Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
13.03.2026

Krananlagen-Wiederholungsunterweisung (nachmittags)


Gemäß § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 müssen Kranführer und Anschläger nach der Grundausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmte Unterweisung weitergebildet werden. Wir empfehlen, die gesundheitliche Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß "DGUV Grundsätze" nach G 25.2 feststellen zu lassen.

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