Dokumentationspflichten im Gefahrstoffwesen (Modul 3b)
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber im Gefahrstoffwesen zu umfassenden Hausaufgaben, die auch zu dokumentieren sind. Dokumentation erfüllt auch Nachweispflichten des Arbeitgebers ("was nicht dokumentiert worden ist, ist auch nicht gemacht worden"). Dabei sollte Dokumentation grundsätzlich kurz und knapp erstellt werden, standardisiert sein, Rechtssicherheit gewährleisten und lesbar bleiben.
Überblick:
- Maßgaben an die Dokumentation
- In der GefStoffV geforderte Dokumente erläutert
- SDB und seine Inhalte
- Erhebung der Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverzeichnis
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
- Betriebsanweisung
- Unterweisung inklusive arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
- CMR-Exponiertenliste
- SDB und seine Inhalte
- Sinnvolle Dokumentation im Gefahrstoffwesen
- Verfahrensanweisungen
- Kontrollwerkzeuge
- Verfahrensanweisungen
- sonstige Forderungen und Empfehlungen zur Dokumentation nach GefStoffV / TRGS
- Wer erstellt die Dokumentation sinnvollerweise?
- Praxisbeispiele
- Diskussion und Erfahrungsbeispiele
» Programmdetails und Anmeldung
Veranstalter:
DENIOS-Akademie
Termine:
10.09.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr Seminar (Bad Oeynhausen)
Land:
Deutschland
Kontaktdaten:
DENIOS SE
Tanja Tacke
Dehmer Straße 58-66
D-32549 Bad Oeynhausen
Tel.: +49 5731 753-139
Mail: Anfrage versenden
Web: www.denios.de
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D-32549 Bad Oeynhausen
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