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28.06.2024

25.03.2020

Wie Kurkuma gefälscht wird

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Gewürze gehören zu den am häufigsten verfälschten Lebensmitteln, da es sich um teure Waren handelt. Vorsätzliche Täuschung lohnt sich wirtschaftlich sehr schnell. In Kurkuma aus Bangladesch, einem der Hauptanbauländer, wurden laut einer aktuellen Studie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe Bleikontaminationen mit Gehalten von bis zu 1 g/kg vorgefunden.

Als mögliche Ursache dieser gesundheitlich bedenklichen Gehalte wird eine Farbschönung mit gelbem Bleichromat (PbCrO4) angegeben. Damit kann die Farbe der getrockneten bzw. gemahlenen Kurkumawurzel der Verbrauchererwartung entsprechend verändert werden und gleichzeitig die Gewinnmarge erhöht werden. Aber gibt es dieses ernste Problem auch bei Produkten auf dem deutschen Markt?

Bei einer aktuellen Untersuchung aus Bangladesch wurden neben einzelnen, sehr hoch belasteten Proben in 11 % aller untersuchten Kurkuma Produkte Überschreitungen der von der Bangladesh Standards and Testing Institution festgelegten Höchstmenge (2,5 mg/kg) für Blei festgestellt. Der Studie zufolge wurde die Verfälschung von Kurkuma als ein überwiegend nationales Problem identifiziert. Regulatorische Anforderungen der Importländer führten dazu, die Verfälschung von exportgebundenem Kurkuma zu minimieren.

Bewertung von Bleigehalten in Kurkuma

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es unerlässlich, den Gehalt an Kontaminanten auf toxikologisch vertretbare Werte zu begrenzen. Im Zuge dessen werden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (Kontaminantenverordnung) europaweit verbindliche Höchstgehalte in diversen Lebensmitteln festgelegt.

Für Nahrungsergänzungsmittel ist ein Bleihöchstgehalt von 3,0 mg/kg einzuhalten, während Gemüse höchstens einen Bleigehalt von 0,1 mg/kg aufweisen darf. Ein maximal zulässiger Höchstgehalt für Blei in Gewürzen wurde seitens des Gesetzgebers in der Kontaminantenverordnung in der EU bisher nicht festgelegt.

Kurkuma, das erstmalig im Monitoring 2014 auf Blei untersucht wurde, wies von allen im Jahr 2014 untersuchten Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs den höchsten Bleigehalt auf. Der Anteil quantifizierbarer Bleigehalte betrug in dieser Analysenserie 98,2 %. Bei Kurkuma wurde Blei in nahezu allen Proben mit einem Wert von 0,13 mg/kg im Median und einem maximalen Gehalt von 1,22 mg/kg quantifiziert.

Derzeit umfasst die Datenbank der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg 30 Kurkumaproben (Gewürze), die hinsichtlich ihres Bleigehalts an den Standorten Stuttgart, Sigmaringen und Karlsruhe im Rahmen von Monitoringprojekten oder als Planproben zwischen 2014 und 2019 analysiert wurden. Der höchste Bleigehalt liegt bei 1,22 mg/kg (Probe aus dem Monitoring 2014).

In 13 der untersuchten Proben war der Bleigehalt nicht bestimmbar, davon 6 aktuelle Proben aus 2019 (Bestimmungsgrenze: 0,1 mg/kg). In etwa der Hälfte der Proben konnte somit Blei auch quantitativ im Gehalt bestimmt werden. Unter Berücksichtigung der positiven Proben beträgt der Median 0,17 mg/kg.

Aus den uns vorliegenden Untersuchungen ergab sich somit bisher keinerlei Hinweis auf erhöhte Bleiwerte im Bereich der in Bangladesch beobachteten Gehalte von 1 g/kg (d.h. 1000 mg/kg). Alle analysierten Produkte würden auch der Bangladesh Standards and Testing Institution Höchstmenge von 2,5 mg/kg, sowie der europäischen Höchstmenge von 3,0 mg/kg für Nahrungsergänzungsmittel entsprechen.

Für das Jahr 2020 ist dennoch ein weiteres Untersuchungsprogramm in Planung, das auch eine Entnahme von über das Internet bezogenen Proben einbeziehen soll. Bei einer Verzehrsmenge von einem Teelöffel Kurkuma (ca. 3,5 g) pro Tag mit den in unseren Untersuchungen nachgewiesenen Gehalten an Blei ist kein gesundheitliches Risiko zu erwarten Prinzipiell sollten die Gehalte toxischer Elemente in Lebensmitteln - im Sinne des Minimierungsgebots - so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere da die gegenwärtige Expositionsbedingung mit Blei kritisch bewertet wird.

Ausgehend von der Guten Herstellungspraxis soll unter Berücksichtigung des ALARA-Prinzips (as low as reasonably achievable-Prinzip) seitens des Inverkehrbringers gewährleisten werden, dass Gehalte an Kontaminanten in Lebensmitteln auf so niedrige Werte minimiert werden, wie vernünftigerweise möglich. Damit geht einher, dass keine Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, die Kontaminanten in gesundheitlich nicht vertretbaren Mengen enthalten. Sofern es für den Schutz des Verbrauchers erforderlich ist, werden für bestimmte Kontaminanten gesetzliche Höchstgehalte festgelegt.

Eine Empfehlung für die Verkehrsüblichkeit für Kurkuma ließe sich anhand des 95. Perzentil abgeben. Das 95. Perzentil - der Wert, oberhalb dessen die 5 % am höchsten gemessenen Werte liegen - beträgt basierend auf der Analysenserie 1,1 mg/kg. Bleigehalte oberhalb dieses Werts können aufgrund ihrer offensichtlichen Vermeidbarkeit als nicht tolerabel angesehen werden. Sinnvoll wäre es sicherlich, einen gesetzlichen Höchstgehalt für Kurkuma in die Kontaminantenverordnung zu implementieren.

» Originalpublikation

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe