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14.11.2024

03.11.2015

Nationales Konzept gegen Betrug mit Lebensmitteln

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Die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug ist seit dem Pferdefleischskandal im Jahr 2013 stärker in den Fokus der Behörden und der Öffentlichkeit gerückt. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist am 27. Oktober 2015 ein Expertenbeirat für Lebensmittelbetrug ins Leben gerufen worden. Experten aus verschiedenen Behörden werden künftig mit ihrem interdisziplinären Wissen das BVL bei der Entwicklung eines nationalen Systems zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug unterstützen.

Dabei geht es in erster Linie um die Entwicklung eines nationalen Frühwarnsystems vor Lebensmittelbetrug, aber auch Fragen der Vorbeugung und der Aufklärung von irreführenden Praktiken sollen thematisiert werden. "Die globalisierten Warenströme und die damit verbundenen komplexen Lieferbeziehungen haben Betrügern zusätzliche Möglichkeiten eröffnet", sagt BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky. "Deshalb werden wir uns dem Thema in Zukunft verstärkt widmen." Mit neuen Werkzeugen zur Erfassung und Auswertung von Warenströmen und neuen analytischen Methoden zum Nachweis von Verfälschungen bei Lebensmitteln sollen Betrug und Verbrauchertäuschung in der Lebensmittelkette aufgespürt und vermindert werden.

Die Mitglieder des Expertenbeirates kommen aus verschiedenen Behörden und Einrichtungen des Lebensmittelbereiches, aber auch Vertreter des Bundes- und Zollkriminalamtes, des Statistischen Bundesamtes und zweier Schwerpunktstaatsanwaltschaften gehören dem Gremium an.

Das nationale Konzept zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug wird in enger Abstimmung mit dem von der EU-Kommission gegründeten Food-Fraud-Netzwerk entwickelt. In diesem nach dem Pferdefleischskandal ins Leben gerufenen Netzwerk tauschen sich die 28 Mitgliedstaaten über Betrugsfälle aus und erörtern geeignete Bekämpfungsmaßnahmen. In Deutschland wurde das BVL als nationale Kontaktstelle für Lebensmittelbetrug (Food Fraud Contact Point, FFCP) benannt. Es stellt den Informationsaustausch mit den Bundesländern, den anderen EU-Staaten und der Europäischen Kommission sicher.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)